Solange es Schlachthöfe gibt
    werden Tiere zu Tode gequält

    Bericht über den Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
    in Sachen Anzeige gegen alle Schlachthäuser wegen Tierquälerei

    Unsere Anzeige gegen alle ö. Schlachthäuser war von der Staatsanwaltschaft Linz an das Bezirksgericht Obernberg weiter geleitet worden, da der Schlachthof, in dem wir die Videodokumentation für "Tierschutz im Unterricht" gedreht haben, in diesem Gerichtsbezirk liegt.
    In meiner Funktion als Dachverbandspräsident der oö. Tierschutzorganisationen habe ich den mit der Anzeige betrauten Sachbearbeiter aufgesucht, um mich über den Stand der Ermittlungen zu informieren. Der Sachbearbeiter hatte "Das Brüllen der Rinder NACH dem Geschlachtetwerden" am Vorabend zur Primetime in der ARD-Sendung "panorama" (9. August, 20:15) gesehen und fühlte sich selbst betroffen von den Zuständen in den EU-Schlachthäusern. Er teilte mit, dass sowohl gegen den Schlächter, als auch gegen den Schlachthauseigentümer unter der Zahl 12 baz 205 01 w ermittelt werde. Es müsse aber damit gerechnet werden, dass es bei einem Verfahren zu keiner Verurteilung kommt, da sich die Ausgeforschten darauf berufen, nur das ausgeführt zu haben, was eine EU-Richtlinie seit Beginn des Jahres vorschreibt. Bekanntlich darf bei der Schlachtung der Rückenmarkszerstörer nicht mehr verwendet werden, weil BSE-Risikomaterial in die Blutbahn gelangen und alles Fleisch verseuchen könnte.
    Der Sachbearbeiter zeigte großes Verständnis dafür, dass es dem Tierschutz in erster Linie nicht darum geht, zufällig ertappte Übeltäter zu bestrafen, sondern die entsetzlichen alltäglichen Tierquälereien in den Schlachthäusern generell abzustellen. Auf das Angebot des Tierschutzes, der Staatsanwaltschaft mit Berichten über Tierquälereien in anderen Schlachthöfen zu dienen, würde er gegebenenfalls zurückkommen. Er konnte nicht verstehen, warum die Staatsanwaltschaft Linz auch die Anzeige gegen alle Schlachthäuser an das verträumte, kleine Bezirksgericht Obernberg an der österreichischen Staatsgrenze abgetreten habe. Dafür hält sich Sachbearbeiter Siegi Springer nicht zuständig. Aber er versprach, die Anzeige raschestmöglich wieder an die Staatsanwaltschaft Linz zurückzuweisen. Dennoch war er an der Anzeige interessiert, die vom Arbeitskreis "Juristen für Tierrechte" gegen den Raiffeisen-Schlachthof Salzburg erstattet wird. Geschäftsleiter Hellweger von der Salzburger Vieh- und Fleisch-Vermarktungs GMbH hatte im Gespräch mit mir ganz offen bestätigt, dass auch am Raiffeisen-Schlachthof Salzburg bei Tieren, die bereits am Förderband hängen und aufgeschnitten werden, "Brüllen passiert".
    Die Gräueltaten am Fließband sind - da es laut Angabe der Verantwortlichen unmöglich ist, ein Schlachthaus zu betreiben, ohne dass es zu Tierquälereien kommt - ein ethisches Problem für uns alle. Die Kopfschlächter können für die Massaker genauso wenig allein verantwortlich gemacht werden, wie die Schlachthausbetreiber. Die Schlächter sind oft billige Hilfskräfte, denen einfach ein Schussapparat in die Hände gedrückt wird. Wie sollen die Menschen, die von unserer Schlachthauszivilisation zu Fließband-Tiermördern gemacht werden denn besser eingeschult werden, wenn die ausländischen Kopfschlächter oft kaum ein Wort Deutsch verstehen? Die Schlachthausarbeiter und -angestellten tun "nur ihre Pflicht", die ihnen abverlangt wird. Von wem wird ihnen das Töten völlig unschuldiger Wesen abverlangt? Sie bringen die Tiere auf so entsetzliche Weise im Akkord um, weil der Markt und damit letztlich die Fleischkonsumenten nach Billigstfleisch verlangen. Jeder einzelne Fleischesser ist indirekt für die Tierquälereien mitverantwortlich. Wer Fleisch konsumiert, gibt damit Gewalt gegen Tiere in Auftrag! Je weniger Fleisch konsumiert wird, desto weniger Lebewesen müssen in Massentierhaltung gemästet werden. Wenn niemand mehr Fleisch isst, brauchen ausländische Hilfskräfte in unseren Schlachthäusern auch keine Tiere mehr bei vollem Bewusstsein und unter unvorstellbaren Leiden zu Fleisch verarbeiten. Solange Schlachthöfe betrieben werden, sind Tierquälereien am laufenden Band unvermeidlich. Jedes einzelne Tier erleidet beim Transport und Schlachten sein individuelles grausames Schicksal.
    Deshalb hat der Dachverband der oö. Tierschutzorganisationen die Staatsanwaltschaft in der Anzeige auch gebeten zu prüfen, ob es in unserer modernen Zeit, da das ganze Jahr über ausreichend gesunde und nahrhafte pflanzliche Lebensmittel zur Verfügung stehen, überhaupt noch einen vernüftigen Grund gibt, zur Herstellung von Nahrung Tiere zu töten.
    Sie, verehrter Konsument, entscheiden...

    Dr. Friedrich Landa
    Tierschutz-Dachverbandspräsident
    +43 66 43 43 43 66
    http://www.tierschutz.cc

    Anhang:
    1) Anzeige des Arbeitskreises "Juristen für Tierrechte" gegen Raiffeisen-Schlachthof Salzburg
    2) Schlachthof Video zur Info im Kino




    An die Staatsanwaltschaft Salzburg
    Justizgebäude -Rudolfsplatz 2
    A-5020 Salzburg
    8.August 2001

    Anzeige wegen Tierquälerei gegen die Betreiber
    und Verantwortlichen des Schlachthofes Bergheim

    Gemäß seiner Statuten erstattet der Int. Bund der Tierversuchsgegner (IBT) und der ihm angeschlossene Arbeitskreis "Juristen für Tierrechte" pflichtgemäß Anzeige. Neben §222 StGB stützt sich die Anzeige auf jeden erdenklichen Rechtsgrund.

    Sachverhalt: Mit Berichten von Schlachthausbesuchern, -beschäftigten, Bauern sowie mit Tierschutz-Recherchen - filmische Dokumentation des Transportes und der Schlachtung von Rindern in einem österr. EU-Schlachthof- die Tiere waren bei der Zerlegung in Einzelteile nicht ausreichend betäubt und bäumten sich blutüberströmt am Haken einige Male auf - konfrontiert, begehrt der Arbeitskreis "Juristen für Tierrechte" von der Staatsanwaltschaft Salzburg die Überprüfung, ob die derzeit im Schlachthof Bergheim praktizierte Form der Schlachtung, die den Tieren augenscheinlich Schmerzen und Qualen zufügt, noch den von der Judikatur entwickelten Kriterien des vernünftigen und berechtigten Zweckes, welcher die Erfüllung des Tatbestandes ausschließen würde, standhält.

    Statutengemäß hat der Arbeitskreis "Juristen für Tierrechte" vor Anzeigenerstattung die rechtlichen Vorgaben einer ordnungsgemäß durchzuführenden Schlachtung geprüft und präsentiert die wesentlichen Erkenntnisse wie folgt:

    Die Schlachtung und Tötung von Tieren ist auf EU-Ebene durch die RL 93/119/EG über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung, Abl 1993 L 340/21 geregelt. Die RL enthält neben allgemeinen Bestimmungen (Kapitel I) besondere Bestimmungen für das Schlachten bzw. Töten in Schlachthöfen (Kapitel II) und außerhalb von Schlachthöfen (Kapitel III). Sieben Anhänge setzen die Mindestanforderungen für einzelne Sachbereiche, wie Ruhigstellung, Betäubung und Entbluten, fest : so ist beim Entladevorgang verboten, Tiere auf besonders empfindliche Stellen zu schlagen oder dagegen zu stoßen. Es ist untersagt, ihren Schwanz zu quetschen, zu drehen oder gar zu brechen und den Tieren in die Augen zu greifen. Ruhigstellung bedeutet die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, damit die Tiere wirksam betäubt bzw. getötet werden können. Unter "besondere Anforderungen für das Betäuben" wird normiert, dass das Entbluten unmittelbar nach der Betäubung zu erfolgen hat. Der Blutentzug ist durch das Anstechen der Herzschlagader einzuleiten.

    Gemäß Art. 2 der RL ist unter Tötung "jedes Verfahren zu verstehen, das den Tod eines Tieres herbeiführt," unter Schlachtung "das Herbeiführen des Todes eines Tieres durch Blutentzug". Art.3 sieht vor, dass "die Tiere beim Verbringen, Unterbringen, Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von vermeidbaren Aufregungen, Schmerzen und Leiden verschont bleiben müssen". Das Personal muß über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die "Arbeiten entsprechend den Anforderungen dieser RL auf humane und effiziente Weise auszuführen" (Art.7). Die Tiere sind vor dem Schlachten zu betäuben und unmittelbar zu töten“(Art.5). Die zuständige Behörde hat durch regelmäßige Kontrollen zu überprüfen, ob die Geräte, Vorrichtungen zur Ruhigstellung, Ausrüstungen und Anlagen für die Betäubung oder Tötung der Tiere mit den vorstehenden Grundsätzen in Einklang stehen"(Art.6,8).

    Die Art. 15a-Vereinbarung über den Schutz von Nutztieren in der Landwirtschaft (" Bundesländerstaatsvertrag für den Nutztierbereich") enthält expressis verbis keine Regelungen über das ordnungsgemäße Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren, sodass eine österreicheinheitliche Umsetzung der Schlacht-RL nicht gegeben ist. In den Bundesländern sind uneinheitliche Verordnungen über das Schlachten und Töten von Tieren erlassen worden. Versuche zur Konkretisierung unbestimmter Gesetzesbegriffe fehlen fast gänzlich. Nur in Wien wird die unbestimmte Formulierung, wonach der Blutentzug "so bald wie möglich" nach der Betäubung einzuleiten ist, durch die Festsetzung höchstzulässiger Intervalle konkretisiert. Danach dürfen zwischen Betäubung und Entblutungsstich höchstens folgende Intervalle in Sekunden liegen : Bolzenschuss bei Rindern 60, bei Schafen und Ziegen 15, bei anderen Tieren 20; bei Elektrobetäubung 20.

    Seit 1.1. 2001 darf EU-weit der aus Gründen des Arbeitsschutzes zur Immobilisierung und sicheren Tötung nach Bolzenschußbetäubung verwendete Rückenmarkzerstörer nicht mehr eingesetzt werden, da er zur Verbreitung von spezifischem Risikomaterial (Gehirn, Rückenmark) im Tierkörper führen kann. Im Erlass der Kommission (2000/418/EG) vom 29.Juni 2000 zur Regelung und Verwendung von bestimmtem Tiermaterial heißt es - angesichts des Risikos der Übertragung von BSE-Erregern - in Artikel 5 : „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass in ihrem Hoheitsgebiet nach dem 31. Dezember 2000 das zentrale Nervengewebe bei Rindern, Schafen, Ziegen, deren Fleisch zum Verzehr bestimmt ist, nach dem Betäuben nicht durch Einführung eines Rückenmarkzerstörers durch den Schusskanal in die Schädelhöhle zerstört wird.“

    Die "Juristen für Tierrechte" begehren daher die Prüfung, ob seit dem 31.12.00 bei der Schlachtung von Rindern infolge unzureichender Betäubung im Schlachthof Bergheim der Tatbestand des § 222 StGB erfüllt wird.

    Um Tierquälerei auszuschliessen, darf kein Tier später als 60 Sekunden nach dem Bolzenschuß entblutet werden. Ohne den Einsatz des aufgrund von BSE verbotenen Rückenmarkzerstörers muss eine Entblutungszeit von mindestens 3 Minuten eingehalten werden, danach muß durch Reflexprüfungen geprüft werden, ob das Tier tatsächlich tot ist. Ein Großteil der Fehler passiert bei der nicht sachgerechten Betäubung oder weil die Betäubungsgeräte nicht effektiv sind. Erforderlich ist weiters die laufende Schulung sowohl der Tierärzte als auch des Schlachthofpersonals.

    1. Durch Unterlassen der Rückenmarkszerstörung droht die konkrete Gefahr, dass einzelne Rinder beim Schlachten aus der Betäubung aufwachen, während sie bereits an den Hinterbeinen zum Ausbluten aufgezogen sind und aufgeschnitten werden. Bestätigt wird diese Befürchtung durch eine Bilddokumentation, welche kürzlich in einem oberösterr. Schlachthof erstellt wurde. Rinder, welche an den Hinterbeinen hochgezogen und aufgeschnitten werden, beginnen aufgrund mangelhafter Betäubung im Todeskampf zu brüllen.

    Beweis: zeugenschaftliche Einvernahme von Dr. Friedrich Landa vorzulegendes Bild- und Videomaterial zugänglich über http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/rinderschlachtung.html bzw. unter www.tierschutz.cc

    2. Aufgrund obgenannter Schlachthaus-Videodokumentation hat ein Bio-Bauer seine Tiere in den Raiffeisen-Schlachthof Salzburg/Bergheim begleitet, wobei er nachstehende tierschutzrelevante Fakten feststellen musste : Am Eingang fand er eine schwer verletzte Kuh angebunden vor, die das Rückgrat oder Becken gebrochen hatte. Stunden später lag sie dort noch immer. Er fragte, warum das Tier nicht durch einen Gnadenschuss von dem Leiden befreit würde. Die Kuh musste auf die Erlösung von ihren Schmerzen warten, bis alle ca. 250 gesunden Tiere an diesem Tag vor ihr geschlachtet waren.

    Beweis : zeugenschaftliche Einvernahme von Dr. Friedrich Landa - Tierschutz-Dachverbandspräsident, vorzulegendes Bild- und Videomaterial - Bilder aus dem Warteraum des Todes im Raiffeisen-Schlachthof Salzburg/Bergheim, zugänglich über http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/schlachthof/salzburg.html bzw. unter www.tierschutz.cc Biobauer Anton Leitner jun. aus Thalgau

    3. Nachdem der Tierschutz informiert wurde, dass augenscheinlich schwer verletzte Tiere im Raiffeisenschlachthof Salzburg leidvolle Stunden lang warten müssen, bis sie als letzte geschlachtet werden, hat Tierschutz-Dachverbandspräsident Dr. Landa mit dem hauptverantwortlichen Schlachthoftierarzt Dr. Bräuer und Geschäftsleiter Hellweger der Salzburger Vieh- und Fleisch-Vermarktungs GMBH Gespräche über diese Missstände geführt. Dabei nickte Schlachthof-Tierarzt Dr. Bräuer wissend, als ihm der Fall von der Kuh mit dem gebrochenen Rückgrat bzw. Becken geschildert wurde. Er wusste Bescheid über das "Problem der Zeitverhältnisse", wie er sich ausdrückte: "Verletzte Tiere müssten separat geschlachtet werden". Obgenannter Bauer hatte dem Tierschutz weiters mitgeteilt, dass er in den Stunden seines Aufenthalts an der Betäubungsbox keinen Tierarzt gesehen hätte. Nach Angaben von Dr. Bräuer müsste, "ausgenommen von ein paar Minuten vielleicht, immer ein Tierarzt in der Schlachthalle anwesend sein." Dr. Bräuer versprach, künftig neue Vorschriften für die bevorzugte Behandlung schwer verletzter Tiere zur Anwendung zu bringen, damit diese Tiere nicht leiden müssen. Er bat, künftig sofort telefonisch verständigt zu werden - er werde umgehend dafür sorgen, dass die ihm gemeldeten Tierquälereien abgestellt werden.

    4. In einem Gespräch mit Geschäftsleiter Hellweger wurde die Frage erörtert, ob die Geschäftsleitung bereit sei, den Raiffeisen-Schlachthof vom Tierschutz prüfen zu lassen. Geschäftsleiter Hellweger meinte dazu, er habe erst vor 2 Wochen die Vet. Control im Haus gehabt. Die Vet. Control habe nahegelegt, eine stärkere pneumatische Schlachtschuss-Anlage anzuschaffen. In Deutschland würden jetzt auch elektrische Betäubungszangen für Rinder getestet. Durch den Bolzenschuss ins Gehirn bestehe nämlich die Gefahr, dass BSE-Risikomaterial über die Blutbahn in alle Fleischteile gelangt. Die Rinder im Raiffeisen-Schlachthof Salzburg würden, seit der Rückenmarkszerstörer aufgrund der EU-Verordnung nicht mehr verwendet werden darf, nach dem Bolzenschuss zusätzlich noch elektrisch bei Betäubung gehalten. Um die Gefahr einer Verbreitung von BSE-Risikomaterial beim Zersägen in Rinderhälften zu verringern, habe der Schlachthof schon seit langem eine Luftdruck-Absaugung der Rückenmarksflüssigkeit eingeführt, die zwar nicht alles Risikomaterial entfernt, aber doch einen Großteil. Dr. Landa fragte an, ob es möglich sei, am Raiffeisen-Schlachthof Salzburg ein Video über fachgerechtes Schlachten zu drehen. Gerald Hellweger winkte ab: "Töten sei immer was Grausiges" meinte der Geschäftsleiter. Man würde immer was finden, was nicht passt. Das sei bei einem so großen Schlachtbetrieb nicht zu verhindern. Hier lasse sich nichts Schönes filmen. Der Betrieb habe Fehlschusslisten eingeführt. Er schätze, dass es bei 250 Rindern pro Tag zu 7 bis 8 Fehlschüssen komme. Ein anderer Salzburger Schlachthaus-Veterinär erwähnte im Gespräch, dass ca. jedes zehnte Rind "verschossen" werde. Geschäftsleiter Hellweger von der Salzburger Vieh- und Fleisch-Vermarktungs GMBH berichtete, dass auch am Raiffeisen-Schlachthof Salzburg bei Tieren, die bereits am Förderband hängen und aufgeschnitten werden "Brüllen passiert". Das sei laut Hellweger nicht auszuschließen und deshalb könne nicht erwartet werden, dass die Geschäftsleitung die Erlaubnis für Dreharbeiten gibt.

    Angaben zu bestätigen durch zeugenschaftliche Einvernahme von Dr. Friedrich Landa - Tierschutz-Dachverbandspräsident

    Der Arbeitskreis "Juristen für Tierrechte" ersucht die Staatsanwaltschaft Salzburg um Überprüfung sämtlicher Bereiche des Schlachthofes Bergheim (Anlieferung, Wartestall, Zutrieb zur Betäubung) auf strafrechtliche Relevanz einschließlich des Betäubungsverfahrens und –geräte.

    Es besteht der dringende Verdacht, dass die Zustände im Schlachthof Bergheim über einen längeren Zeitraum tierquälerisch waren bzw. sind und wurde bzw. wird der tierquälerische Umgang mit den Tieren seitens der Verantwortlichen jedenfalls geduldet. Überdies hat die Geschäftsführung ihre Aufsichtspflicht als Dienstgeber verabsäumt.

    Die Verantwortlichen haben seit Monaten ernsthaft befürchten müssen, daß ein oder mehrere Tiere roh mißhandelt werden oder unnötige Qualen erleiden und haben sich über Monate untätig damit abgefunden. Der Tatbestand wurde durch Unterlassung begangen, da die Verantwortlichen eine rechtliche Verpflichtung hinsichtlich der Tiere hatte.

    Der Int. Bund der Tierversuchsgegner und der ihm angeschlossene Arbeitskreis "Juristen für Tierrechte" bittet über den Fortgang des Verfahrens in Kenntnis gesetzt zu werden.

    Mit freundlichen Grüßen




    Lieber Herr Dr. Landa,

    Ihre Videodokumentation hat mich mehr getroffen als alles Elend, was ich in meinen bisherigen Krankenhaus- und Hospizeindrücken (ich bin Medizinstudent) gesehen habe. Seit mehr als 10 Jahren bin ich Vegetarier und trete auch dafür ein. Als ich mir Ihr Video und Ihre Pressemitteilungen durchgelesen habe empfand ich es als sehr schade, daß die staatliche Fernsehpresse aus Rücksicht auf die Nerven ihrer Zuschauer das Material nicht veröffentlichte. M.E. sollte die Öffentlichkeit wissen, was sie jeden Tag auf dem Teller hat.

    Als Filmtheaterkaufmann kam mir daher die Idee Ihr Video in Kinos als spezielles "Event" zu zeigen. Im Moment sind Horrorfilme gerade in der jüngeren Generation sehr in und auch diese Gruppe ist es, die die größten Vegetarieranteile in der Bevölkerung aufweist, was zeigt, daß sie am sensibelsten für die Argumente ist. Kinos veranstalten ja ab und zu spezielle Einzelevents, z.B. zur WM oder Formel 1 oder auch zur Einführung von außergewöhnlichen Filmen. Hier gibt es ein Rahmenprogramm und meist ist der Eintritt kostenlos oder zumindest deutlich preisreduziert. Aus meiner Sicht wäre hier der Marktführer unter den deutschen Multiplexkinos Cinemaxx (Geschäftsführer: Hans-Joachim Flebbe) der ideale Partner. Keine andere Kinokette hat so viele Besucher. Mittlerweile dürfte Cinemaxx auch die meisten Kinostandorte besitzen. Cinemaxx ist bekannt für die Spezialevents und ich halte es nicht für aussichtslos das Video dort zu zeigen. Möglicherweise muß es umgestaltet werden, der Ton des Landwirts ist z.B. sehr schlecht verständlich und die Länge entspricht auch nur einem Kurzfilm. Aber mit einem geeigneten Konzept, ich phantasiere einmal: Paul McCartney als prominenter Vertreter der Vegetarierbewegung hält eine kurze Ansprache oder spielt ein paar thematisch passende Lieder. Gleichzeitig bekommt jeder Kinobesucher einen symbolischen Paß mit irgendeinem gutklingenden und anziehenden Namen, in dem dann Zitate prominenter Vegetarier aufgeführt sind und kurz alle Argumente des Vegetarismus durch Fakten unterstützt werden. Das Popcorn heißt an diesem Abend "Popcorn for a better world" (sicher fällt noch ein wesentlich besserer Titel ein) und auf der Verpackung ist dann aufgedruckt: 2 Hektar ernähren auf Basis von Rindfleisch 1 Menschen, auf Basis von Mais 5 Menschen, Weizen 12 Menschen, Soja 30 Menschen. Täglich (!!) verhungern 40.000 Kinder. Kopfschütteln hilft nicht, Nachdenken schon." Cinemaxx ist im sozialen Bereich desöfteren schon mit Aktionen aktiv gewesen, z.B. gegen Landminen oder für "die Lichterkette" oder "Die Tafeln" (die nicht verbrauchtes Essen an bedürftige Menschen bringen). Insofern halte ich meine Idee für eine realisierbare Idee. Sollte Cinemaxx nicht mitmachen gibt es auch noch eine Reihe anderer Multiplexbetreiberketten. Die Aktion wäre insofern besonders für die Vegetarierbewegung interessant, da der Großteil der Kinobesucher über einen überdurchschnittlichen Bildungsstand und ein überdurchschnittliches Einkommen verfügt, was bedeutet, daß man hier Multiplikatoren antrifft. Die Kinoketten könnten das "Event" bewerben als realen Horrorkurzfilm mit durchweg echten Bildern ohne jedoch näheres zu verraten, so daß erst einmal nichts von Schlachthaus & Co. im Vorfeld bekannt wird. An den Kinos hängt eine Reihe von Sponsoren und Werbepartnern, Hauptsponsor ist i.d.R. eine Eisfirma (Langnese oder Schöller), mit denen man eventuell ein Sponsoring aushandeln könnte und sie gleich ein veganes Eis (ohne Milch) präsentieren und an die Gäste verteilen könnten. Eventuell wäre auch zu erwägen den Film wie eine normale Filmpremiere anlaufen zu lassen, d.h. mit Pressevorführung vor offiziellem Start. Vorteil wäre hier, daß die Presse eingeladen ist und darüber berichtet. Aber dies würde sich auch mit dem anderen Vorschlag kombinieren lassen.

    Beste Grüße aus Deutschland

    Alexander Walz


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