Kleinschlachthof ignoriert BSE-Risiko
So, 9. Sept. '01, Tag der offenen Tür beim Kleinschlachthof in Frankenburg, OÖ. Dorf 18. Obwohl in diesem Jahr bereits 400 Schlachtungen erfolgt sind, wird heute, unter großer Anteilnahme der Bevölkerung, die Eröffnung mit Segnung durch den Pfarrer gefeiert.
Das ist auch für den Tierschutz eine Gelegenheit, Kontakt aufzunehmen und die Erlaubnis für eine Videodokumentation einzuholen. Denn es gilt zu prüfen: Werden im Kleinschlachthof die Vorschriften zur Behandlung der Tiere bei der Schlachtung eingehalten?
Nach den Festreden, gibt es eine Führung. Im Schlachtraum liegt neben dem Bolzenschussapparat und den Patronen auch ein Rückenmarkzerstörer.
Frage auf der Videodokumentation: "Bitte, was ist denn das?"
Der für diesen Bereich zuständige Schlächter erklärt: "Des is a Hirnstaberl."
"Ist der nicht verboten?"
Metzger: "Des is net verboten."
Dieser Schlächter, der die Idee zum Kleinschlachthof verwirklichen konnte, meint, nachdem auf die EU-Verordnung verwiesen wurde, laut der seit 1.1.2001 die Verwendung des Rückenmarkzerstörers auch in Österreich verboten ist:
"Des is ma neich!"
Er zeigt kein Verständnis dafür, warum der Hirnstab verboten sein sollte, denn "das Risikomaterial werde separat entsorgt". Es wird ihm erklärt, dass durch die Zerstörung des Gehirns mit den letzten Herzschlägen des betäubten Tieres Risikomaterial über die Blutbahn alles Fleisch BSE-verseuchen könnte. Auf die Frage: "Den Hirnstab verwenden Sie noch?" antwortet der Metzger: "Des is richtig." Er meint, das sei besser für die Entblutung und es gäbe keine Alternativen.
Bauernkammer: kein Problembewusstsein vorhanden?
Auch Bezirksbauernkammersekretär DI Johann Mayr wird vor laufender Kamera gefragt, ob er es nicht problematisch fände, dass in dem Betrieb, den er gerade feierlich eröffnet hat, noch immer der Hirnstab verwendet wird.
Bauernkammersekretär DI Mayr: "Problematisch in welcher Richung?"
Auch ihm wird erklärt, dass es seit einem halben Jahr eine EU-Verordnung gibt, die die Verwendung des Rückenmarkzerstörers EU-weit verbietet, damit BSE-Risikomaterial nicht den ganzen Schlachkörper verseucht.
Der Bauernkammervertreter: "Des is ja kein Risikomaterial, des bisher gefunden wurde..."
Ist er der Meinung, in Österreich brauche sich niemand an die EU-Verordnungen zu halten, weil es hier noch keinen BSE-Fall gegeben hat? Wenn nicht einmal die Verantwortlichen in der Bauernkammer über die geltenden Gesetze Bescheid wissen, wie sollen dann Landwirte und Metzger je davon erfahren, dass sie mit den Tieren nicht das machen können, was sie für angebracht halten, weil es ua. eine "Verordnung über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung" gibt?
EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Problemen mit Betäubungsverfahren
Auf die SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1602/01 an die EU-Kommission zum Thema: Schlachthof/ausreichende Betäubung der Tiere antwortete der zuständige Kommissar Byrne im Namen der Kommission:
"Kontrollbesuche des Amtes in jüngster Zeit haben Probleme mit Betäubungsverfahren in zwei Mitgliedstaaten ergeben. Gegen einen Mitgliedstaat läuft ein Vertragsverletzungs-verfahren..."
Bisher wurde in Schlachthäusern in Österreich (siehe http://www.tierschutz.cc) und in Deutschland (siehe
http://www.ndrtv.de/panorama/sendung/index.html) dokumentiert, wie Tiere bei lebendigem Leib und vollem Bewusstsein zu Fleisch verarbeitet werden.
Tierschutzorganisationen in die Kontrolle einbinden
Wo immer der Tierschutz recherchiert, wurden schwerste Mängel oder grausamste Tierquälereien aufgedeckt. Tierärzte und Behörden waren bisher leider oft unfähig, auch gröbste Missstände zu erkennen und abzustellen.
Deshalb die Forderung: Die Tierschutzorganisationen sind in die Kontrolle von Nutztierhaltung und Schlachhöfen einzubinden. Dann hätten Ignoranz und Gräueltaten der Tierausbeuter und Schlächter schnell ein Ende.
Bilddokumentation aus dem Kleinschlachthof
(es werden keine gequälten Tiere gezeigt)
Im Schlachtraum liegt neben dem Bolzenschussapparat und den Patronen auch ein Rückenmarkzerstörer.
Auf die Frage: "Den Hirnstab verwenden Sie noch?" antwortet einer der Metzger: "Des is richtig."
Die Kunst-Kuh hat verbundene Augen, denn auch vor dem "Kleinschlachthof" schaudern die Tiere zurück.
Die Deix-Visitenkarte des festredenden Schlächters zeigt eine tierfreundliche Variante des Fleischessens: Statt der Aufforderung "Esst tote Tiere" der "A"-Fleischindustrie, verwurstet sich der Metzger selbst.
Schlachthof verwendet weiter RückenmarkszerstörerIm Schlachtraum liegt neben dem Bolzenschussapparat und den Patronen auch ein Rückenmarkzerstörer.
 Damit wird nach dem Bolzenschuss im Hirn der betäubten Tiere herumgestochert,
wodurch BSE-Risikomaterial in die Blutbahn gelangen könnte.
 Auf die Frage: "Den Hirnstab verwenden Sie noch?" antwortet der Metzger mit Schweinekrawatte: "Des is richtig." "Des is net verboten."
 Die Kuh hat verbundene Augen, denn auch vor dem "Kleinschlachthof" schaudern die Tiere zurück.
 Die Deix-Visitenkarte des festredenden Schlächters zeigt eine tierfreundliche Variante des Fleischessens: Statt der Aufforderung "Esst tote Tiere" der "A"-Fleischindustrie, verwurstet sich der Metzger selbst.
Dr. Friedrich Landa
Tierschutz-Dachverbandspräsident
+43 66 43 43 43 66 |