Schlächter vor Gericht

    Schlachthausarbeiter wegen Tierquälerei vor Gericht

    Jenem Schlächter, der auf der Videodokumentation "Das Brüllen der Rinder" fröhlich pfeifend den aus der Betäubung wieder erwachten Stieren den Hals aufschneidet, wurde heute, 7. Dez.2001, 13 Uhr 15 am Bezirksgericht Obernberg der Prozess wegen Tierquälerei gemacht.. Die Verhandlung dauerte ca. 1 1/2 Stunden.
    Der "angelernte Schlächter" bezeichnete sich als "nicht schuldig". Man solle doch bei den Tierärzten anfangen, schrie er sichtlich erregt, aber weil man einen Schuldigen brauche...
    Der wegen Tierquälerei Angeklagte verteidigte sich damit, dass ihm nie gezeigt worden war, wie die Rinder zu schlachten sind. Er habe den Bolzenschussapparat so hoch angesetzt, weil er an dieser Stelle früher mit dem Hirnstab (seit 1.1.2001 wegen BSE nicht mehr erlaubt) direkt bis uns Rückenmark nachstochern konnte. Er würde schon seit neun Jahren so schlachten.
    Der Richter stellte fest, dass der Stier gebrüllt und sich aufgebäumt habe und wollte vom Angeklagten wissen, warum er nicht nachgeschossen habe, nachdem die Stiere aus der Betäubung wieder aufgewacht waren. Der Richter konnte schließlich davon überzeugt werden, dass es ziemlich gefährlich wäre, zu versuchen, bei einem mit einem Bein bereits am Fließband hängenden, aus der Betäubung erwachten und sich im Todeskampf befindlichen Stier, der wild um sich schlägt, einen weiteren Betäubungsschuss anzusetzen.

    Der Staatsanwalt plädierte auf "schuldig" - aber nicht zuletzt aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen und Amtstierarztes Dr. Med. Vet. Georg Händlhuber wurde der Schlächter freigesprochen. Schließlich sei der genaue Ansatzpunkt dem angelernten Schlächter von den Schlachthofverantwortlichen und Tierärzten nie gezeigt worden. Betriebsmanagement und Fleischbegutachter hätten bei der Fleischbeschau erkennen müssen, dass die Tiere nicht sachgemäß betäubt worden waren. "Warum hat die Firma das nicht richtig beigebracht?" fragten sich Richter und Sachverständiger.
    Die Anklage gegen das Schlachthaus-Management war von der Staatsanwaltschaft schon im Zuge der Ermittlungen fallengelassen worden.

    Fazit: Wenn in den Schlachthäusern den Tieren bei vollem Bewusstsein durch einen fachgerechten EU-Entblutungsschnitt, bei dem zuerst längsseitig die Haut am Hals aufgeschnitten wird und dann erst mit einem anderen Messer die Venen durchtrennt werden, zum minutenlangen Verbluten gebracht werden, kann niemand dafür zur Verantwortung gezogen werden.
    Wenn niemand für die aufgedeckten Tierquälereien in den Schlachthöfen verantwortlich gemacht werden kann, ist zu befürchten, dass die Gräueltaten ungestraft weiter begangen werden. Sollen die Missstände bei der Tierausbeutung behoben werden, müssen die Tierschutzorganisationen in die Kontrolle eingebunden werden! Es handelt sich hier nicht um vorsätzliche, aus Lust am Quälen begangene Tierquälerei. Das unerträgliche Leid der Tiere ergibt sich unbeabsichtigt bei der Produktion von Fleisch.

    Letztlich ist wer Fleisch isst für die damit verursachte Tiermarter verantwortlich.

    Dr. Friedrich Landa
    Tierschutz-Dachverbandspräsident
    +43 66 43 43 43 66


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