BIO-Tierquälerei in Freilandeinzelhaltung

    Sachzwänge gegen Tierrechte

    Unsere Aussendung über die Einzelhaltung von Kälbern, die bei Eiseskälte und größter Hitze in sogenannten Kälberiglus gehalten werden, hat heftige Reaktionen ausgelöst. Vor allem Tierärzte und Behördenvertreter versuchen diese Tierquälerei zu rechtfertigen und beschimpfen Tierschützer, die es wagen, Missstände in der Bio-Landwirtschaft aufzuzeigen: Sie hätten keinen "Verstand und vor allem Anstand". Jede Diskussion die dazu führt, dass Tiere besser behandelt werden, ist willkommen. Dies ist eine gute Gelegenheit aufzuzeigen, wie die Rechte der Tiere, die ihnen in Vereinbarungen zugestanden wurden, in der Praxis der Profitmaximierung übergangen werden:

    Einzelstandhaltung verboten

    In der Ländervereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Schutz von Nutztieren in der Landwirtschaft wurden verbindliche Mindeststandards für die Haltung von Tieren festgelegt: Demnach dürfen Kälber nicht in dauernder Anbinde- oder Einzelstandhaltung gehalten werden. In Beständen mit mehreren Tieren dürfen diese nicht dauernd einzeln gehalten werden.
    Weil Kälber als Herdentiere soziale Kontakte brauchen, wurde die Einzelstandhaltung verboten. Es ist völlig unnatürlich, dass ein Kalb seiner Mutter weggenommen wird. Die Tierkinder haben das starke Bedürfnis, bei ihrer Mutter zu trinken.

    Gruppenhaltung problematisch

    Wenn die Bauern die Kälber nicht zu ihren Müttern lassen, versuchen die Tierkinder ihren angeborenen Saugdrang an Ersatzobjekten zu befriedigen. Werden mehrere Tiere zusammengesperrt, besaugen sie sich gegenseitig. Anstatt die Kälber zu ihren Müttern zu geben, werden die neugeborenen Kälber deshalb doch in Einzelgefängnisse gesteckt! Und zwar nicht nur in der konventionellen Landwirtschaft, wo fast alle Tiere unter Tierquälerei ausgebeutet werden - auch in der biologischen Landwirtschaft sind Kälber einzeln in Iglus gefangen gehalten. Wie ist das möglich, wo doch Einzelstandhaltung eigentlich Tierquälerei ist?

    Die Einzelstandhaltung im Iglu gilt nicht als Einzelhaltung

    Um das Verbot der Einzelstandhaltung zu umgehen, wurde einfach umdefiniert: Kälberiglus gelten nicht als Einzelhaltung! Boxen mit durchbrochenen Seitenwänden fallen nicht unter Einzelhaltung! Wenn es darum geht, den Tieren ihre am Papier zugestandenen Rechte in der Praxis wieder abzusprechen, genügt eine einfache Wortverkehrung. Denn die Rechte der Tiere können nicht vor Gericht eingeklagt werden. Der Tierschutz hat keine Parteienstellung! Es ist unerträglich, dass auch in biologischer Landwirtschaft Tiere in Einzelhaltung noch eine Extra-BIO-Tierquälerei bei extremer Kälte oder Hitze in "Freilandhaltung" über sich ergehen lassen müssen.

    Wer Bio-Kalbfleisch isst, verursacht Mord an Tierkindern

    Wenn die Konsumenten von Bio-Fleisch wüssten, wie die Kälber am Bio-Bauerhof in Iglus gehalten werden, würde ihnen der bei jeder Witterung abgehärtete Festtags-Kalbslungenbraten schwer im Magen liegen und auf das Gewissen drücken. Jene Leute, die von Amts wegen für den Schutz der Tiere zuständig wären, fallen den Tieren in den Rücken und behaupten: "Die Haltung von Kälbern im Iglu ist eine der besten Tierhaltungsformen." Wie bei der Menschenbehandlung, so auch bei den Tieren, sind die Fachleute und Ärzte oft die letzten, die bei all ihrem Wissen über die Sachzwänge merken, was die von ihnen ausgebeuteten Lebewesen wirklich brauchen. Die einzige artgerechte Haltung von Milchkälbern ist Mutterkuhhaltung! Aber auch hier ist zu hinterfragen, mit welchem Recht diese lebensfrohen Tierkinder, erst wenige Wochen jung, erbarmungslos in die Schlachhäuser gezerrt und auf grausamste Weise aufgeschlitzt werden.

    Dr. Friedrich Landa
    Tierschutz-Dachverbandspräsident
    +43 66 43 43 43 66


    zurück

    Nach oben