Besetzung verbotener Legebatterie

    Salzburger Tierschutzorganisation RespekTiere deckt auf

    Das Land Salzburg hat eines der weltweit besten Tierschutzgesetze: "Niemand darf einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, ...ein Tier mutwillig töten" oder "ein Tier so halten (unterbringen, füttern oder pflegen), dass ihm dadurch Schäden zugefügt werden;" (§ 5 Nutztierschutzgesetz)

    Es gibt keine "Ausnahmen von den Verboten" zum Kürzen der Schnäbel bei Küken; Abschleifen der Zähne, Stutzen der Schwänze und Kastration von Ferkeln; - alles ohne Betäubung! - wie dies beispielsweise die rückständige Tierschutzgesetzgebung in Oberösterreich vorsieht.

    Im Land Salzburg dürfen "Kälber nicht in dauernder Anbinde- oder Einzelhaltung gehalten werden." (§ 9) "Die Anbindehaltung von Schweinen ist verboten. In Beständen mit mehreren Tieren dürfen Schweine mit Ausnahme von Ebern nicht dauernd in Einzelständen gehalten werden." (§ 12) "Insbesondere ist allen Schweinen Stroh...zur Verfügung zu stellen, um...ein artgerechtes Beschäftigungsverhalten sicherzustellen." (§ 16)

    "Die Käfighaltung von Hausgeflügel ist ab 1. Jänner 2002 verboten." (§ 13)

    "Zur Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen ...können Tierschutzorgane bestellt werden." (§ 26) "Die Tierschutzorgane sind...befugt, fremde ...Grundstücke und Ställe zur Vornahme von Kontrollen... zum Zweck der Besichtigung von Tieren und von Einrichtungen der Tierhaltung zu betreten und dort die erforderlichen Erhebungen vorzunehmen. Hiervon ist der Verfügungsberechtigte vorher, in dringenden Fällen jedenfalls nachträglich...zu verständigen." (§ 26)

    Zu diesem zukunftsweisenden Nutztierschutzgesetz titelten die Salzburger Nachrichten am 15. Mai 1996 groß:

    Salzburger verbieten Legebatterien

    Der Bauer als Ignorant

    Doch die Bauern scheint das Nutztierschutzgesetz wenig zu kümmern. Viele Landwirte sind über die Gesetzeslage nicht informiert und die Bestimmungen werden einfach ignoriert. Sogar in der Stadt Salzburg (Ortsteil Aigen) werden Hühner in Legebatterie weiter gequält.

    Bauern und Agrar-Politiker nehmen Tierschutz nicht ernst

    Landesrat Sepp Eisl wies am 29. Jänner die Vorwürfe der Tierschutzorganisation RespekTiere zurück, nicht genug zur Beseitigung der Käfighaltung zu tun: "Die von uns gesetzten Maßnahmen entsprechen voll dem im Jahr 1997 beschlossenen Salzburg Nutztierschutzgesetz, das ein grundsätzliches Verbot der Käfighaltung von Hühnern ab 1. Jänner 2002 vorsieht... Einige Betriebe haben die Haltung der Hühner je nach Vermarktungsschancen bereits vollständig oder teilweise an die neuen Bestimmungen angepasst."

    Nutztierquälereien dauern an

    Da Politiker und Behörden offenbar unfähig sind, dafür zu sorgen, dass das Gesetz auch Beachtung findet, werden "zur Umsetzung des Nutztierschutzgesetzes" von Landesrat Eisl "Landwirte und Tierschützer, der Handel, aber auch die Salzburger Medien aufgerufen, beim Konsumenten das Bewusstsein... für die Anliegen des Tierschutzes... zu verstärken." Genau das tut die Tierschutzorganisation RespekTiere schon seit vielen Jahren durch "Tierschutz im Unterricht" und bewusstseinsbildende Aktionen.

    Tierschützer steigen Tierquäler-Bauern aufs Dach

    Der Tierschutzverein RespekTiere wird mit Unterstützung von Aktivisten aus ganz Österreich und Deutschland allen Tierhaltern, die glauben, sie können die Tierschutzgesetze ignorieren, aufs Dach steigen und sie in der Öffentlichkeit anprangern. Mit solchen Aktionen sollen auch die zuständigen Behörden dazu gebracht werden, durch entsprechende Kontrollen für die Umsetzung der Tierschutzbestimmungen zu sorgen.

    Dokumentation:

    Bilder aus einer Legebatterie in der Stadt Salzburg

    (Video- und Bilddokumentationen für die Medien anzufordern bei tierrechte@hotmail.com)

    Bilder von der Aktion Tierschützer steigen Tierquäler-Bauern aufs Dach vom Sonntag, 3. Februar 2002 gegen Legebatterien in Salzburg


















    RespekTiere Salzburg
    Dr. Fri. Landa, Obmann
    0043 66 43 43 43 66


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