Gräueltaten in Massentierhaltung und Schlachthäusern
    vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf

    Als Hauptverantwortliche sind LH Pühringer, die Minister Haupt und Molterer und EU-Kommisar Fischler vorgeladen

    Die unerträglichen Zustände in Tierfabriken und Schlachthöfen werden am 11. März 2002 vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf (CICG-Centre International de Conférences de Genève) verhandelt. Die Anklage wirft den Beschuldigten vor, dass Tiere in der industriellen Massenproduktion zu Tode gequält werden. Da bisher niemand für die Tierquälereien verantwortlich gemacht werden konnte, muss davon ausgegangen werden, bzw. konnte dokumentiert werden, dass Missstände weiter bestanden.
    Die Anklage wird ua zwei konkrete Fälle aus Österreich vorbringen:

    1) Im Februar 2001 konnte aufgedeckt werden, wie unter "Bauernhofgarantie" in einem oö. Schweinemäst-Konzentrationsbetrieb Tiere zu Tode gequält werden. Der Schweinemäster musste sich wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten. Amtstierarzt Dr. Josef Stöger berichtete dem Gericht, dass den Tieren bei lebendigem Leib die Beine abfaulten: "Man kann doch die Tiere nicht einfach liegen lassen, bis sie sterben." Doch der Richter konnte sich dem Vorwurf der Tierquälerei nicht anschließen. Das Tierschutzgesetz, das die Haltungsbedingungen vorschreibt, sieht für ältere Anlagen eine Übergangsfrist bis 2011 vor. Der Staatsanwalt, vom Tierschutz zur Rede gestellt, warum er nicht Berufung gegen dieses skandalöse Urteil eingelegt habe, erklärte, er könne nicht auf einer Verurteilung bestehen, wenn die Behörde eine Frist von etwa 15 Jahren vorschreibe, bis die Stallungen entsprechend umgebaut seien.
    Wenn ein Amtstierarzt bei der Gerichtsverhandlung aussagt, dass den Tieren bei lebendigem Leib die Glieder abfaulen und man sie doch nicht einfach verrecken lassen kann und der Richter spricht den Schweinemäster frei und der Staatsanwalt erhebt dagegen kein Berufung - dann wird sich kaum noch einmal ein Tierarzt finden, der sich gegen Tierquälereien und für die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen in der Nutztierhaltung einsetzt!
    Wie bei der Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf zu zeigen sein wird, wurden in dem Schweinekonzentrationsbetrieb nach dem Freispruch weiter Schweine unter unbeschreiblichen hygienischen und tierquälerischen Bedingungen für die Billigstfleischproduktion gefangen gehalten.

    2) Es konnte auf Video dokumentiert werden, wie im Schlachthof Tiere während des Schlachtvorganges aus der Betäubung erwachen und brüllend am Förderband hängend bei vollem Bewusstsein aufgeschnitten und zu Fleisch verarbeitet werden.
    Der Schlächter wurde bei der Gerichtsverhandlung freigesprochen. Das Gericht befand, dass wenn dann die Schlachthofbetreiber zur Verantwortung zu ziehen wären. Die Anzeige des Tierschutz-Dachverbandes gegen Schlachthofbetreiber ist von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Verantwortliche Schlachthoftierärzte haben es nicht gewagt, gegen Missstände vorzugehen, weil sie Repressionen befürchten mussten.

    Da von den direkt Beteiligten (Tierhalter, Schlächter, Schlachthofbetreiber, Schlachthoftierärzte) niemand verurteilt werden konnte, wurde der Internationale Gerichtshof für Tierrechte in Genf eingeschaltet. Es gilt die zuständigen Behörden und Politiker zur Verantwortung zu ziehen.

    Der für die Schlachttierkontrolle im Land Oberösterreich letztverantwortliche LH und Agrarreferent Dr. Josef Pühringer und der für das Veterinärwesen bundesweit zuständige Minister Mag. Herbert Haupt sind vor den Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf geladen. Auch Landwirtschaftsminister Dr. Wilhelm Molterer und der für das EU-Agrarsystem hauptverantwortliche EU-Kommissar Dr. Franz Fischler werden vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf angeklagt sein.

    Die Verhandlung findet am 11. März 2002 im CICG-Centre International de Conférences de Genève, 15-17 rue de Varembé statt. Als Beweismittel werden folgende Bild- und Video Dokumente dem Gericht und der internationalen Presse vorgelegt:

    zu 1) http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/fleischskandal/bauernhofgarantie.html
    Hier ist zu sehen wie den Tieren bei lebendigem Leib die Glieder abfaulen:
    http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/tierhaltung/oberoesterreich.html
    Nach dem Freispruch dauern die Tierquälereien an:
    http://www.t0.or.at/~tierschutz/bilder/schweine/qual.html
    zu 2) http://www.t0.or.at/~tierschutz/tiu/index-video.html

    Dr. Friedrich Landa
    Tierschutz-Dachverbandspräsident
    +43 66 43 43 43 66

    P R E S S E – E I N L A D U N G

    Prozess

    vor dem

    Internationalen Gerichtshof für Tierrechte

    Montag, 11. März 2002, 9.00 Uhr

    im CICG – Centre International de Conférence de Genève

    15, rue de Varembé

    Genf

     

    gegen die Hauptverantwortlichen der

    katastrophalen Behandlung der Schlachttiere in Europa:

    • Schächten ohne Betäubung
    • Inakzeptable Bedingungen in der Massentierhaltung, in Langstreckentransporten und industriellen Schlachtbetrieben
    • Ueberproduktion und Massenvernichtung

    Im Lichte jüngster Enthüllungen und Entwicklungen (Bestrebungen zur Lockerung des Schächtverbotes in der Schweiz, Legalisierung ritueller Schlachtungen in Deutschland, Bekanntwerden monströser Tatbestände in europäischen Großschlächtereien etc.) ist diese Gerichtsverhandlung von besonderer Aktualität. Simultanübersetzung: deutsch, französisch, englisch.

    Das Gericht setzt sich aus drei Richtern und einer Jury von neun Mitgliedern zusammen. Die Hauptklage führt Dr. jur. Christian Sailer, Deutschland. Gerichtsbeisitzer sind Dr. jur. Norbert Schauer, Oesterreich und Rechtsanwalt Lars-Jürgen Weidemann, Deutschland. Rechtsanwalt Rudolf Schaller, Schweiz, amtet als Pflichtverteidiger.

    Kläger sind u.a. der Dachverband der ooe. Tierschutzorganisationen, Oesterreich; der Arbeitskreis für Umweltschutz und Tierschutz, Deutschland; die Tierschutzpartei, Deutschland; C.I.W.F. Compassion in World Farming, Grossbitannien; die Vereinigung „Amis des Animaux", Belgien; das „Collectif Anti-Corrida", Frankreich; die Asociacion Centro de Estudios Naturistas, Spanien; die Société Vaudoise pour la Protec-tion des Animaux, Schweiz; das Animal Welfare Institute of Poland, Polen (dessen Delegierter die illegalen und kriminellen Praktiken der Ausfuhr polnischer Schlachttiere in die EU-Länder enthüllen wird).

    Persönlich nach Genf vorgeladen hat der Gerichtshof bisher EU-Kommissar Dr. Franz Fischler, Oesterreich; Kom-missionsmitglied David Byrne, Irland; Staatssekretärin Margaret Beckett, Grossbritannien; Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und Bundesminister Mag. Herbert Haupt, Oesterreich; Bauernschutzverbandspräsident Gerd Sonnleitner, Deutschland, und sechs Landwirtschaftsminister (Frankreich, Belgien, Spanien, Holland, Italien; Oesterreich)
    Die Gerichtsverhandlung, die von Franz Weber präsidiert wird, schliesst ca. 16 Uhr mit dem Urteil. Dr. Johannes Caspar, Privatdozent an der Universiät Hamburg, nimmt als Sachverständiger für Europäisches Recht am Prozess teil. Als juristische Berater wohnen Prof. Dr. Dr. Klaus Sojka, Deutschland, und Rechtsanwalt Dr. Eric Posak, Frankreich, der Debatte bei.

    21. Februar 2002 DER INTERNATIONALE GERICHTSHOF FUER TIERRECHTE

    Auskunft: FONDATION FRANZ WEBER, case postale, CH-1820 Montreux/Suisse

    TEL 0041 21 964 37 37 und 964 42 84 - FAX 0041 21 964 57 36

    E-mail ffw@ffw.ch - www.ffw.ch

     

     

    PRESSE-INFORMATION

     

    Die skandalöse Behandlung der Schlachttiere in Europa

    Es ist eine deprimierende Tatsache, dass sich das Los der Schlachttiere in Europa seit der Realisierung der europä-ischen Gemeinschaft, heute Europäische Union, trotz dem unermüdlichen Kampf zahlloser Schutzorganisationen und trotz aufsehenerregender Interventionen verantwortungsvoller Politiker und Politikerinnen von Jahr zu Jahr verschlechtert.

    Zu Tausenden geraten Tiere in den industriellen Schlachtbetrieben lebend und bei vollem Bewusstsein in die Verar-beitungsmaschinerie; in den Massenaufzuchtbetrieben faulen Tieren die Gliedmassen ab; die berüchtigten Lebend-transporte kreuz und quer durch Europa haben nichts von ihrem Schrecken verloren, ganz im Gegenteil; um den bröckelnden Markt – d.h. die ernormen Profite der Fleischindustrie – zu stützen, werden Millionen von Tieren vernich-tet und als Abfall entsorgt. Es ist bezeichnend, dass uns in diesem Umfeld zunehmender Verrohung und Gewalttätig-keit nun auch noch die rückständige, barbarische und grausame Praxis des betäubungslosen Schächtens schmack-haft gemacht werden soll, während gleichzeitig der überwunden geglaubte Rinderwahnsinn erneut im Vormarsch ist.

    Diese alarmierende Realität fordert gebieterisch ein anderes Verhalten gegenüber unseren Nutztieren. Wenn wir nicht in einem Chaos von Verrohung, Umweltverseuchung und Krankheiten sowie wirtschaftlicher Zusammenbrüche untergehen wollen, müssen wir uns endlich zur Einsicht durchringen, dass auch den Tieren ein Recht auf Verteidiger und auf Gehör vor den menschlichen Gerichten zusteht. Solange dies nicht der Fall ist, werden die Rechte der Tiere niemals respektiert werden. Der Internationale Gerichtshof für Tierrechte sichert den Tieren seit 24 Jahren auf moralischer Ebene ein Forum und eine Verteidigung.

    Am Vorabend der Verhandlung, Sonntag, 10. März 2002, 19 Uhr, findet im NOVOTEL, rue de Zurich 19, Genf, ein Presseempfang mit anschliessendem Buffet statt. Sehr gerne würden wir Sie bei diesem Anlass begrüssen.

     

    A N M E L D U N G  P R E S S E

     

    Name : …………………………………………………………………. Publikation: …………………………………………………….

    Tel. privat : ………………………. FAX: …………………………. Tel. Büro: ……………………….. FAX: …………………….

    Reservation eines Hotelzimmers ( 10./11. März 2002) erwünscht: JA NEIN (Zutreffendes bitte unterstreichen)

    Teilnahme am Empfang von Sonntag, 10. März 2002, 19 h

    NOVOTEL, rue de Zurich 19, Genf JA NEIN (Zutreffendes bitte unterstreichen)

    Bitte zurücksenden an:

    FONDATION FRANZ WEBER, case postale, CH-1820 Montreux/Suisse

    TEL 0041 21 964 37 37 et 964 42 84 - FAX 0041 21 964 57 36

    E-mail ffw@ffw.ch - www.ffw.ch


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