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Dr. Josef Pühringer, Landeshauptmann und Agrarreferent von OÖ, die Minister Haupt und Molterer, sowie der ö. EU-Kommissar Fischler wurden am 11. März 2002 in Genf vom Internationaler Gerichtshof für Tierrechtewegen Tierquälerei, schwerer Verstöße gegen die Würde von Tieren und der Missachtung des Tierschutzrechts schuldig gesprochen. UrteilAufgrund der heutigen mündlichen Verhandlung und der erfolgten Beweisaufnahme erklärt das Gericht für schuldig:1. Herrn Dr. Franz Fischler, Mitglied der Europäischen Kommission, Kommissar für Landwirtschaft. Fischler trägt die Hauptverantwortung für die tierfeindliche Agrarpolitik der Europäischen Union. Er war es, der zum Zwecke der Marktbereinigung die Vernichtung von Millionen von Rindern initiierte. Auch für die Tötung von hunderttausenden nur wenige Tage alter Kälber zur Erlangung der "Herodesprämie" (Vernichtungsprämie) ist er verantwortlich; ebenso für die Subventionierung der qualvollen Exporte lebender Tiere in außereuropäische Länder. Das Gericht fordert deshalb Herrn Kommissar Fischler auf, zurückzutreten und seine Verantwortung an die Kommission zurückzugeben. Weiter erklärt das Gericht für schuldig6. Mag. Herbert Haupt, sowie Landeshauptmann Josef Pühringer und Landwirtschaftsminister Wilhelm Molterer (Oesterreich). Sie sind verantwortlich dafür, dass in österreichischen Tiermastbetrieben und Schlachthöfen monströse Tiergreuel stattfinden können, deren Urheber vor gerichtlicher Verfolgung geschützt werden. Die Verhandlung fand am 11. März 2002 im CICG-Centre International de Conférences de Genève statt. Anstatt die angeklagten österreichischen ÖVP Politiker zu verteidigen, hat Frau Dr. Marilies Flemming, Mitglied des Europäischen Parlaments (EVP-ED) - schockiert von den gezeigten alltäglichen Tierquälereien in Tierhaltung, auf Viehmärkten und beim Schlachten bzw. Schächten - eine flammende Rede für den Tierschutz gehalten und versprochen, sich dafür einzusetzen, dass der Tierschutz in eine künftigen EU-Verfassung aufgenommen wird. Dr. Friedrich Landa ANHANG
Internationaler
Gerichtshof für Tierrechte
Urteil 11.
März 2002 gegen
Politiker, Beamte, Verbandsvertreter und Unternehmer der
Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft und Polens wegen Tierquälerei,
schwerer Verstöße gegen die Würde von Tieren und
der Missachtung des Tierschutzrechts --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- I.
Tatsächliche Feststellungen Der Internationale Gerichtshof für
Tierrechte, bestehend aus einer internationalen Jury von 11 Mitgliedern und 3
Richtern stellt fest, - dass sich das Los der Schlachttiere seit der Realisierung der Europäischen Gemeinschaft, heute Europäische Union, generell verschlechtert hat, -
dass die verantwortlichen Behörden
offensichtlich unfähig oder zu bequem sind, die Schlachttiere selbst vor den
schlimmsten Auswüchsen menschlicher Grausamkeit zu schützen oder die zu
ihrem Schutz aufgestellten Bestimmungen durchzusetzen, -
dass in zahlreichen Schlachthäusern Europas
Tiere ohne ausreichende oder ohne jegliche Betäubung geschlachtet und bei
vollem Bewusstsein zerlegt werden und dadurch unvorstellbare Qualen erleiden, -
dass die verantwortlichen Behörden das
unmenschliche und illegale Treiben von Produzenten, Händlern und
Transporteuren stillschweigend oder gefällig dulden, während sie dem unermüdlichen
Kampf zahlloser Schutzorganisationen um ein besseres Los der Schlachttiere
gleichgültig zusehen, -
dass die europäischen Behörden durch ihr
Verhalten den Schlachttieren gegenüber zur um sich greifenden
Entmenschlichung und Verrohung der Gesellschaft massgebend beitragen, -
dass das Schächten von Tieren unter dem Vorwand
der Religions- und Glaubensfreiheit immer größere Verbreitung findet, obwohl
den Tieren dabei unvorstellbare psychische und physische Leiden zugefügt
werden, -
dass die Agrarpolitik der Europäischen Union
von Grund auf tierfeindlich ist: die Schlachttiere werden als Wegwerfware
behandelt, sie werden auf widernatürliche Weise durch künstliche Besamung
massenhaft ins Leben gezwungen, in Tierfabriken auf engstem Raum qualvoll gemästet
– ohne Rücksicht auf die vorhandene Nachfrage, was zur Folge hat, dass
Millionen lebend ins Ausland exportiert oder im Inland vernichtet werden. II. Schuldsprüche
Aufgrund
der heutigen mündlichen Verhandlung und der erfolgten Beweisaufnahme erklärt
das Gericht für schuldig: 1.
Herrn Dr. Franz Fischler,
Mitglied der Europäischen Kommission, Kommissar für Landwirtschaft. Fischler
trägt die Hauptverantwortung für die tierfeindliche Agrarpolitik der Europäischen
Union. Er war es, der zum Zwecke der Marktbereinigung die Vernichtung von
Millionen von Rindern initiierte. Auch für die Tötung von hunderttausenden
nur wenige Tage alter Kälber zur Erlangung der "Herodesprämie"
(Vernichtungsprämie) ist er verantwortlich; ebenso für die Subventionierung
der qualvollen Exporte lebender Tiere in außereuropäische Länder. Das
Gericht fordert deshalb Herrn Kommissar Fischler auf, zurückzutreten und
seine Verantwortung an die Kommission zurückzugeben. 2.
Mr. David Byrne, Member of
the European Commission. Byrne
trägt die Hauptverantwortung dafür, dass während der Maul- und Klauenseuche
des Jahres 2001 Millionen gesunder Tiere vernichtet wurden, weil einige wenige
von der Seuche befallen waren und die europäische MKS-Verordnung eine Impfung
gegen MKS untersagte. Weiter
erklärt das Gericht für schuldig: 3.
Agrarminister der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, weil sie den Vollzug der im
Rahmen der EG-Richtlinien möglichen nationalen Tierschutzbestimmungen
vernachlässigt haben. Personalmangel, auf den sich die Minister und ihre
nachgeordneten Behörden berufen, ist kein Entschuldigungsgrund für die
Duldung der brutalen Behandlung der Tiere. Weiter erklärt das Gericht für schuldig: 4.
Herrn Gerd Sonnleitner, Präsident
des Deutschen Bauernverbandes und Vorsitzender des Europäischen
Bauernverbandes.
Sonnleitner trägt als führender Verbandsfunktionär eine erhebliche
Mitverantwortung für die Entwicklung der Großstrukturen der europäischen
Landwirtschaft, die nicht nur tierfeindlich, sondern auch bauernfeindlich ist
und zum Untergang hunderttausender kleiner und mittlerer Betriebe geführt
hat. Weiter
erklärt das Gericht für schuldig: 5.
Die Inhaber von Massentierhaltungen, in denen Rinder, Schweine und Hühner
ein trostloses Dasein führen, insbesondere die Inhaber von Legebatterien, wo
den Tieren unsägliches Leid zugefügt und junge Küken zu Millionen als
Ausschussware getötet werden. Weiter
erklärt das Gericht für schuldig: 6. Landwirtschaftsminister a.D., Jean Glavany, und Daniel Canepa, Präfekt des Departements des Var. Unter ihrer Verantwortung wurden Stierkampfarenen zu öffentlichen Schlachthöfen, in denen sich blutgierige Voyeure an der Folter der Tiere ergötzen. Weiter
erklärt das Gericht für schuldig 7.
Mag. Herbert Haupt, sowie
Landeshauptmann Josef Pühringer und Landwirtschaftsminister Wilhelm Molterer
(Oesterreich). Sie sind verantwortlich dafür, dass in österreichischen
Tiermastbetrieben und Schlachthöfen monströse Tiergreuel stattfinden können,
deren Urheber vor gerichtlicher Verfolgung geschützt werden. Weiter
erklärt das Gericht für schuldig : 8.
Rt. Hon. Margaret Becket.
Sie ist für die Wiederaufnahme der berüchtigten britischen Lebend-Exporte in
den Mittleren Osten verantwortlich, wo die Schlachttiere einen grausamen Tod
erleiden. Sie ist verantwortlich für die Weiterführung der tierquälerischen
Batteriehaltung für Schweine und Geflügel in Grossbritannien, Weiter
erklärt das Gericht für schuldig : 9.
Polnische und EU-Beamte,
die systematische Urkundenfälschung betreiben, um den in die EU-Länder
exportierten polnischen Schlachttieren eine EU-konforme Identität zu
verleihen und damit die Gesundheit der Konsumenten aufs schwerste gefährden. Weiter erklärt das Gericht für schuldig : 10. Annemie Neyts, belgische Landwirtschaftsministerin. Sie toleriert auf belgischen Schlachtviehmärkten bestialische Greuel und toleriert, dass die kriminellen Urhebern von den belgischen Gerichten geschützt werden. Weiter
erklärt das Gericht für schuldig : 11.
Miguel Arias Canete,
spanischer Landwirtschaftsminister. Er ist verantwortlich für skandalöse
Zustände bei Lebendtransporten in Spanien. Er ist namentlich auch dafür
mitverantwortlich, dass die für die Schlachttiere katastrophale
Subventionspolitik der EU trotz europaweiten Protesten weitergeführt wird. III. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.
Das Gericht fordert die Europäische Kommission und
das Europäische Parlament auf, dafür zu sorgen, dass der Tierschutz als
eigenständiges Gemeinschaftsziel in den EG-Vertrag aufgenommen wird und
entsprechende Gestaltungskompetenzen geschaffen werden. Des
weiteren verlangt das Gericht, den Tierschutz als Staatsziel in die kommende
europäische Verfassung aufzunehmen und für die Tiere ein durch Tieranwälte
einklagbares Grundrecht auf die Beachtung ihrer Würde, auf ein artgerechtes
Leben und auf einen angst- und schmerzfreien Tod einzuführen. Schließlich
fordert das Gericht bei der Europäischen Kommission die Einrichtung eines
eigenen Kommissariats für Tierschutz, bestehend aus Vertretern europäischer
Tierschutzorganisationen. 3.
Das Gericht fordert vermehrte unangekündigte, amtliche Visitationen
der Mastbetriebe und Schlachthöfe sowie die Intensivierung der Überwachung
der Tiertransporte. Um größere Transparenz zu erzielen, verlangt das
Gericht, in Schlachthöfen und Großmästereien Video- oder
Webcam-Ueberwachung zu installieren, die eine Missachtung des geltenden
Tierschutzrechts nachweisbar machen. 4.
Das Gericht fordert zum dritten Mal seit 1993 das sofortige europaweite
Verbot der grenzüberschreitenden Lebendtransporte und zu diesem Zweck die
Abschaffung der ominösen Exportsubventionen. 5.
Das Gericht besteht darauf, dass die Schlachttiere prinzipiell im nächstgelegenen
Schlachthof geschlachtet werden müssen. Wo diese fehlen, müssen
Schlachtmobile beigezogen und deren Einsatz auf EU-Ebene anerkannt werden. 6.
Der Gerichtshof verurteilt kategorisch die barbarische Schlachtmethode
des Schächtens und verlangt, dass sie in jedem zivilisierten Land verboten
wird. Religions- und Glaubensfreiheit, mit der argumentiert wird, muss ethisch
vertretbar sein, sie kann nicht auf der Folter hilfloser Mitgeschöpfe
basieren. Ganz
prinzipiell hält der Gerichtshof fest, dass die Methoden der industriellen
Massenproduktion keinesfalls gegenüber empfindungsfähigen Lebewesen
angewendet werden dürfen, ebensowenig wie Fliessband- und Akkordarbeit anlässlich
der Schlachtung. Die Aufzucht jedes einzelnen Tieres ist für den Menschen mit
Verantwortung verbunden, jede einzelne Schlachtung ist ein ernster und
schwerwiegender Akt, der mit Sorgfalt und Achtung und individuell ausgeführt
werden muss. Der heute praktizierte Umgang mit Nutztieren entbehrt nicht nur
der minimalsten Ethik, er ist auch in höchstem Mass naturwidrig und daher gefährlich
für die Gesundheit des Menschen und zerstörend für die Umwelt. Deshalb
werden die EU und alle anderen Länder Europas aufgerufen, den Umgang mit den
Nutztieren im Sinne obiger Kriterien von Grund auf neuzugestalten. Da
der Umgang des Menschen mit den Tieren zu den fundamentalsten Prinzipien der
Sittlichkeit gehört, besteht der Gerichtshof darauf, dass die
Fleischwirtschaft durch Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen europaweit einer
dem Erziehungswesen nahestehenden Ethikkommission unterstellt wird. * Der
vollständige und begründete Gerichtsentscheid wird in nützlicher Frist den
schuldig befundenen Parteien zugestellt. Ausserdem wird er an die Kommission
der EU, den Europarat, die UNO, die UNESCO, an die parlamentarischen
Versammlungen der angeklagten Länder sowie an zahlreiche Natur- und
Tierschutzorganisationen geschickt. INTERNATIONALER
GERICHTSHOF FÜR TIERRECHTE Genf,
11 März 2001 |
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