Landesregierung gestattet das Quälen von Tieren

    In der Landtagssitzung am 4. Okt. 2001 war auch für Oberösterreich ein Naturschutzgesetz beschlossen worden, in dem der Singvogelfang im Salzkammergut nicht mehr ausdrücklich "aus Gründen des Brauchtums" gestattet wurde. Nun soll, um die Wählerstimmen der Vogelfänger nicht zu verlieren, diese Tierquälerei von der OÖ Landesregierung durch eine Verordung zum Naturschutzgesetz doch wieder ermöglicht werden. Das Begutachtungsverfahren ist bereits abgeschlossen und die gegenständliche Verordnung soll in ca. 2 Wochen der OÖ Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Bei der Ausarbeitung fand die Tierschutzrelevanz keine entsprechende Beachtung!

    Gutachten zum Singvogelfang

    Dem "Dachverband der OÖ Tierschutzorganisationen" war von Frau Dr. Bittmann vom Büro der Tierschutz-LR Dr. Stöger zugesagt worden, dass Gutachten eingeholt werden, ob es sich beim Singvogelfang um Tierquälerei handelt, bevor eine Verordnung zum Vogelfang neu formuliert werde. Wegen Personal-Rochaden war, während der Ausformulierung der Verordnung, kein(e) Mitarbeiter(in) für Tierschutz zuständig. Die Naturschutzabteilung konnte nur die Naturschutzrelevanz prüfen. Es wurde lediglich eine "Stellungnahme zum Freilassungstermin der im Salzkammergut saisonal gefangenen Singvögel" eingeholt.

    Auch das Wieder-Aussetzen der Vögel ist Tierquälerei

    Die Vögel werden zwischen 15. September und 30. November eines jeden Jahres eingefangen und in kleinen Käfigen bei Vogelausstellungen hergezeigt. Dabei geht es darum, wer den schönsten Waldvogel gefangen hat. Durch die Diskussion über den Freilassungstermin wurde bestätigt, dass das Wieder-Aussetzen der Tiere genauso problematisch ist, wie das Einfangen und Gewöhnen an die Gefangenschaft. Unsere Waldvögel leben meist in Gruppen, in Scharen zusammen, die gemeinsam weite Landstriche in den Bergen und Wäldern durchstreifen. Ein gefangengenommener und wieder freigelassener Waldvogel muss erst wieder Anschluss an eine Vogelschar finden, was schwer möglich ist, wenn in Käfighaltung die Flugmuskulatur erlahmt ist.

    Vögel überleben Freilassung nicht

    Frau Dr. Susamme Stadler vom Naturschutzfachdienst des Landes Salzburg behauptet in ihrer Stellungnahme bezüglich eines Freilassungszeitpunktes in der ersten Dezemberwoche, "dass aus ornithologischer Sicht dieser Zeitpunkt als sehr kritisch gesehen wird. (...) Eine geraume Zeit in Gefangenschaft gehaltene Vögel haben sich auf die während dieser Zeit verabreichten Futtergaben eingestellt und 'wissen' zum Zeitpunkt ihrer Freilassung natürlich nicht, wo sich aktuell günstige Nahrungsgebiete befinden. Es ist (...) nicht auszuschließen, dass die an regelmäßige Futtergaben gewohnten Vögel bei kalter Witterung und ungünstigen Nahrungsbedingungen, die ersten Tage nach der Freilassung nicht überleben."

    Fortpflanzungsmöglichkeit gestört

    Bei einem Freilassungstermin im Frühjahr haben sich die Singvögel einen Winter länger an Gefangenschaft und Futtergabe gewöhnt und deshalb wird dieser Zeitpunkt von den meisten Ornithologen als noch problematischer gesehen. Auch hinsichtlich der Fortpflanzungsmöglichkeiten haben die Vogelfachkundler Bedenken: Der Fichtenkreuzschnabel brütet in Fichtenmastjahren auch im Winter unter extremen Witterungsbedingungen. Werden diese Vögel von den Vogelfängern über Winter in Gefangenschaft gehalten, können sie ihrem natürlichen Brutverhalten nicht nachkommen!

    Sinnlose Gefangangennahme zerstört soziale Beziehungen

    Die anderen gefangenen Vögel: Gimpel, Stieglitz und Zeisig brüten in der Zeit von März bis Mai. Werden die Tiere in der ersten Aprildekade freigelassen, kann es laut Stellungnahme von Dr. Stadler "vorkommen, dass alle verfügbaren Reviere bereits von frei überwinternden Exemplaren besetzt sind" und die erst im Frühjahr freigelassenen Tiere kein Brut-Revier finden und deshalb nicht brüten können.

    Nur den Natur-, nicht den Tierschutzaspekt beurteilt

    Der Tierschutz hat die aus Bad Ischl stammende Dr. Stadler gefragt, warum sie sich in ihrer Stellungnahme nicht entschieden gegen die Tierquälerei des Singvogelfanges ausgesprochen habe. Amtssachverständige Stadler erklärte, sie sei von der OÖ Landesregierung lediglich ersucht worden, zum Freilassungstermin Stellung zu beziehen. Ob es sich beim Singvogelfang um Tierquälerei handle, könne sie als Ornithologin nicht beurteilen. Dazu müsse man zusätzlich als Tierarzt ausgebildet sein. Nur Ornithologen die auch Veterinär-Mediziner sind können in Gutachten beurteilen, inwieweit die Singvögel duch Gefangennahme, Gefangenschaft und Wieder-Aussetzen leiden. Ein solches Gutachten einzuholen hat die OÖ Landesregierung verabsäumt!

    Fangen wildlebender Tiere ist Tierquälerei

    Viele Singvögel werden beim Einfangen verletzt. Manchmal werden Tiere, die aus Verzweiflung über die Gefangenschaft kein Futter annehmen, von den Vogelfängern mit der Pinzette zwangsernährt. Die gefangenen Wildtiere erleiden in der Nähe des Menschen Todesangst. Immer wieder kommt es vor, dass ein frisch eingefangener Vogel am nächsten Tag tot im Käfig liegt, weil er die Gefangennahme seelisch nicht ertragen konnte.

    Hilfe für unsere Singvögel durch Medienberichte

    Eine Stellungnahme, inwiefern es sich beim Singvogelfang um Tierquälerei handelt, ist von Prof. Dr. Gerhard Loupal in der HELP-TV Sendung zum Singvogelfang im Salzkammergut gegeben worden. Dr. Loupal hat die Befähigung zu beurteilen, wie sehr die Tiere leiden, ist er doch Professor am Institut für Pathologie und Gerichtliche Veterinärmedizin der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Zur Tierschutzrelevanz stellte Prof. Loupal fest:

    Eine natürliche Angst vor dem Menschen

    "Die Tiere, die hier gefagen sind, darüber muss man sich im Klaren sein, sind freilebende Wildtiere; sie sind scheu, haben eine natürliche Angst vor dem Menschen - und das Problem bei diesem Vogelfang ist, dass solche Wildtiere plötzlich in die unmittelbare Gegenwart des Menschen kommen, dass sie in eine Falle geraten, dass mit ihnen hantiert wird, dass sie in einen Rucksack gesteckt werden, weil sie müssen ins Tal gebracht werden..."

    Auch Volieren nicht artgerecht

    Wie Prof. Loupal erklärt sind auch die schönsten Volieren "nicht artgerecht, weil diese Vögel haben einen großen Lebensraum, sie sind gewöhnt, sehr weit zu fliegen. Und all das wird von dem Vogel mit Sicherheit als unangenehm, als angstvoller Zustand empfunden und damit erfüllt das den Tatbestand der Tierquälerei. Somit ist also vom Tierschutz her diese Praktik mit Sicherheit nicht zu gutieren."

    Wildtiere sind keine Haustiere

    Moderatorin Barbara Stöckl fragte Prof. Loupal nach dem Unterschied, wenn sich jemand einen Wellensittich hält. "Der Wellensittich, der Kanarienvogel ist in Gefangenschaft geboren und kennt nichts anderes. Der Wildvogel kennt den Wald und kennt ihn sehr wohl und ist plötzlich in einer fremden Umgebung."

    Die Leidenschaft der Männer Vögel zu fangen

    Die Vogelfänger konnten dem nur entgegensetzen, dass man doch Verständnis dafür haben möge, dass sie so leidenschaftlich gerne kleine Vögel fangen. Sie sprachen von der Leidenschaft diesen einen schönsten Vogel herzuzeigen und dass es Wahnsinn sei, von jemandem zu verlangen, eine solche Leidenschaft von heut auf morgen aufzugeben. In der Zuseherschaft machte sich Unmut gegen so viel Leidenschaft der Vogelfänger bemerkbar, war doch in der HELP-TV Sendung gerade zuvor ein Beitrag darüber gezeigt worden, wie Männer aus lauter Leidenschaft Frauen und Mädchen am Nachhauseweg auflauerten.

    Tatbestand Tierquälerei

    Abschließend führte Dr. Loupal aus, "dass Brauchtum dort seine Grenze zu finden hat, wo anderen Lebewesen geschadet und wo anderen Lebewesen Missvergnügen und Qual bereitet wird und dieser Tatbestand trifft hier zu."
    Im OÖ Tierschutzgesetz ist "das Einfangen wildlebender Tiere" deshalb ganz eindeutig "als besondere Form von Tierquälerei" verboten! Aber wenn es um den Schutz der Tiere vor unnötigen Qualen geht, glaubt die OÖ Landesregierung sich nicht an Gesetze halten zu müssen.

    Für Tierquälerei kein Gutachten

    Bei einer Besprechung an der Naturschutzabteilung der OÖ Landesregierung hat Mag. Hermann Urban mitgeteilt, dass auch andere Fachleute zum Freilassungstermin befragt worden seien. Prof. Dr. Frey, der anerkannte Vogelexperte in Österreich, habe es abgelehnt, sich zum Freilassungszeitpukt zu äußern, da er schon vor einigen Jahren in einem (von der OÖ Landesregierung ignorierten) Gutachten festgestellt habe, dass es sich beim Singvogelfang im Salzkammergut aus mehrfachen Gründen um Tierquälerei handelt.

    Landespolitiker unfähig Tierquälereien abzustellen

    Wohl weil sich die Fachleute so eindeutig gegen den Vogelfang aussprechen, hat sich die OÖ Landesregierung erst gar nicht getraut, durch ein Gutachten beurteilen zu lassen, ob es sich beim Singvogelfang im Salzkammergut um Tierquälerei handelt. Da die OÖ Politiker unfähig sind, von sich aus die Tierquälereien im Lande abzustellen, weil sie dadurch die Wählerstimmen der Vogelfänger verlieren würden, wird der "Dachverband der OÖ Tierschutzorganisationen" die EU-Kommission ersuchen, das EU-Vertragsverletzungsverfahren bez. EU-Vogelschutzrichtlinie weiter zu führen, weil sich an der Praxis des Singvogelfanges kaum etwas geändert hat.

    OÖ Politiker treten die Rechte der Tiere mit Füßen

    Während in Salzburg Politiker den Schutz der Tiere als fühlende Geschöpfe in ihrer Landesverfassung festgeschrieben haben und der Singvogelfang 1996 verboten wurde, nachdem auch die ÖVP-Politiker eingesehen hatten, dass Tierschutz wichtiger ist als das Hobby einiger Hinterwäldler, glaubt man in Oberösterreich noch immer Verordnungen unter Ignoranz der Tierschutzrelevanz beschließen zu können.

    Dr. Friedrich Landa
    Tierschutz-Dachverbandspräsident
    +43 66 43 43 43 66


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