SP-Landesrätin stellt Tierquäler unter Naturschutz

    Die Singvogelfänger im oö Salzkammergut wollen sich ihre Leidenschaft nicht verbieten lassen. Unverschämt haben sie angekündigt, ein Fangverbot einfach zu ignorieren: "Wenn uns der Vogelfang verboten wird, dann fangen wir halt illegal weiter!" Durch das neue Naturschutzgesetz ist bekanntlich seit Anfang des Jahres das Vogelfangen nicht mehr ausdrücklich "aus Gründen des Brauchtums" gestattet.

    Vergehen wider die Natur darf nicht unter Naturschutz gestellt werden

    In einer Verordnung zum oö Naturschutzgesetz soll der Singvogelfang jetzt doch weiter erlaubt werden, obwohl namhafte Ornithologen das Einfangen, die Gefangenhaltung und das Wiederaussetzen als Tierquälerei beurteilen. Die zuständige SPÖ-Natur- und Tierschutzlandesrätin Dr. Silvia Stöger ignoriert die Gutachten und will die Tierquäler durch die neue Verordnung unter Naturschutz stellen.

    Tierschutz-Landesrätin schützt Tierquäler

    Frau LR Stöger hat sich persönlich gegen den Singvogelfang ausgesprochen, konnte sich aber gegen die Vogelfänger nicht durchsetzen. Jetzt muss sie mit völlig widersinnigen Argumenten zu erklären versuchen, wieso sie diesen Jux, der für die, mit denen er getrieben wird, Leid und manchmal auch Tod bedeutet, legalisiert. SPÖ-LR Stöger hat nicht nur den Drohungen der Tierquäler nachgegeben, sie hat sogar die Argumentationsweise der Tierquäler übernommen:

    Leidenschaften kann man nicht verbieten

    LR Stöger begründet ihren Tierquälerschutz so: Es sei ihr lieber, die Vogelfänger würden mit den gefangenen Tieren nicht heimlich, sondern unter gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen und bestmöglicher Kontrolle hantieren. Denn wenn den Männern ihre Leidenschaft verboten wird, werden sie - jeder Kontrolle entzogen - in die Illegalität getrieben. Das sei dann für die Opfer noch schlimmer.

    Vogelfänger halten sich schon jetzt nicht an Gesetze

    Bei einem Gespräch mit Frau Dr. Stöger haben vergangene Woche ehemalige Vogelfänger aus dem Salzkammergut der Natur- und Tierschutz-Landesrätin berichtet, dass sich Vogelfänger schon jetzt nicht an die zeitlichen und örtlichen gesetzlichen Vorgaben halten. So hatten Vogelfänger zB am letzten Schönwetterwochenende im verbauten Gebiet von Ebensee "aufgerichtet", obwohl der Fang nur vom 15. September bis 30. Oktober erlaubt wäre.

    Unkontrollierbare Tierquälereien

    Eindrücklich wurde geschildert, wie sehr vor allem auch die Lockvögel leiden, wenn sie immer wieder in kleinen Käfigen im Rucksack mit dem Motorrad im Gebirge herumgeschleppt werden, um andere Vögel anzulocken. Auch würden Waldvögel weitergegeben und in engen Käfigen völlig unkontrollierbar gehalten. Eine effektive Kontrolle wäre nur möglich, wenn das unsinnige Vogelfangen - wie in allen andern Bundesländern - ohne Ausnahme auch in Oberösterreich verboten wird.

    Täter geschützt, Opfer preisgegeben

    Doch die SPÖ-Politikerin blieb bei ihrer, jedem Gerechtigkeitssinn spottenden, völlig verkehrten Argumentationsweise zugunsten der leidenschaftlichen Tierquäler. Der Tierschutz fragte Frau LR Stöger, ob sie eine Ungerechtigkeit zugunsten der Täter auch zulassen würde, wenn es sich um Menschen handelte, denen Leid zugefügt wird. Niemand würde es wagen, so leichtfertig Quälerei zu rechtfertigen, wenn die Opfer Menschen wären.

    Ohne Gerechtigkeitssinn und ethischem Empfinden

    Wenn es um Gewalt gegen Kinder oder um Gewalt gegen Frauen oder sonst ein Delikt gegen ein Opfer geht, wäre es undenkbar, dass durch Ausnahmebewilligungen zu bestimmten Zeiten die Vergehen "in geringen Mengen unter streng überwachten Bedingungen" doch gestattet würden. Es ist Frau LR Stöger nicht zu dumm, die Leidenschaften der Täter ohne Rücksicht auf die Opfer zu verteidigen, weil es sich ja "nur" um Ungerechtigkeiten gegen Tiere handelt. Unsere Singvögel sind sehr feinfühlige Geschöpfe, aber sie haben keine Wählerstimmen und keine Möglichkeit ihre Rechte einzufordern.

    Gesetze für die Bedürfnisse der Täter

    Wer wie diese SPÖ-Politikerin argumentiert, stellt unser Rechtssystem auf den Kopf. Anstatt Gesetze zum Schutz der Opfer zu formulieren, wird - wenn es um die Rechte der Tiere geht - umgekehrt vorgegangen: Nicht nur im Nutztierbereich werden die Gesetze an die Bedürfnisse der Täter angepasst. Weil der Männerclan von Vogelfängern ach so leidenschaftlich gerne mit kleinen Vögeln spielt, soll die oö Landesregierung im nächsten Monat eine durch nichts argumentierbare Tierquälerei weiter durch Ausnahmebescheide ermöglichen.

    Wer mit Gesetzesbruch droht wird geschützt

    Dr. Stöger legt eine Verordnung vor, die jene unter Schutz stellt, die unverblümt mit Gesetzesbruch drohen. Durch eine solch hinterwäldlerische Politik kommt die gesamte Sozialdemokratie in Verruf! Diese SP-Politikerin sollte realisieren, dass sie als Tierschutz-Landesrätin für den Schutz der Tiere verantwortlich ist und nicht für den Schutz von Tierquälern. Alle empfindungsfähigen Lebewesen gehören vor vermeidbarer Qualzufügung geschützt!

    Hinterwäldlerische Politik der Sozialdemokraten

    Wenn SP-LR-Stöger lr.stoeger@ooe.gv.at in den nächsten Tagen tatsächlich diese Verordnung zum Naturschutzgesetz von der oö Landesregierung beschließen lässt, wird der Dachverband der oö Tierschutzorganisationen alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Es gilt zu erreichen, dass auch unsere kleinen Singvögel nicht wie völlig entrechtet und "vogelfrei" behandelt werden.

    Rechtliche Schritte gegen Tierquälerpolitiker

    1) wird Anzeige wegen Tierquälerei erstattet;
    2) ein Normprüfungsverfahren angestrebt, weil die neue Verordnung gegen die "Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Verbesserung des Tierschutzes im allgemeinen..." verstößt und
    3) wird das EU-Vertragsverletzungsverfahren weiter betrieben. Bekanntlich hat die Republik Österreich bereits zwei Mahnschreiben von der EU-Kommission erhalten, weil der Singvogelfang im oö Salzkammergut nicht mit der EU-Vogelschutzrichtlinie vereinbar ist.

    Dr. Friedrich Landa
    Tierschutz-Dachverbandspräsident
    +43 66 43 43 43 66


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