EU-Kommission, Parlamentsdirektion und Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft zu
EU-Vertragsverletzungsverfahren
Nutztierhaltung und Schlachtung
Landwirtschaftsministerium bestätigt Probleme beim
Schlachten
und gibt zu, dass bei Schlachttieren aufgrund von
BSE-Vorsorgemaßnahmen beim Bolzenschuss "die Betäubung tatsächlich
schwieriger durchzuführen" ist. Anstatt dafür zu sorgen, dass die
Missstände behoben werden, versucht das Landwirtschaftsministerium die
Tierquälereien damit zu rechtfertigen, dass es auch in anderen Ländern zu
diesen Problemen kommt: "Diese sind jedoch keineswegs Österreich-spezifisch..."
(siehe Anhang)
EU-KOMMISSION prüft Beschwerde
Das Generalsekretariat der EUROPÄISCHEN KOMMISSION hat dem
Tierschutz-Dachverband mitgeteilt, dass die Beschwerde wegen der Missstände
in der Nutztierhaltung und bei der Schlachtung von den Dienststellen der
Kommission auf der Grundlage des einschlägigen Gemeinschaftsrechtes unter dem
Aktenzeichen 2002/5136, SG(2002) A/9192/2 geprüft und der
"Dachverband der oö Tierschutzorganisationen" vom Ergebnis dieser
Prüfung und vom Ablauf eines etwaigen Vertragsverletzungsverfahrens
unmittelbar unterrichtet wird.
Missstände in der Nutztierhaltung und bei der
Schlachtung
Die EU-KOMMISSION hat dem Tierschutz-DV freigestellt, zwischen
einer vertraulichen und einer nicht vertraulichen Behandlung der Beschwerde
wegen der Missstände in der Nutztierhaltung und bei der Schlachtung zu wählen.
Der Tierschutz hat die Kommissionsdienststellen ermächtigt, bei Kontakten mit
den Behörden der Republik Österreich die Identität des Beschwerdeführers
zu offenbaren.
Statt bundeseinheitlichem Tierschutzgesetz: 9-facher
Aufwand
Die Republik Österreich wäre "für die fristgemäße,
gemeinschaftskonforme Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in innerstaatliches
Recht und für dessen ordnungsgemäße Anwendung verantwortlich." Da es
in Österreich kein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz gibt, weil die ÖVP
ein Bundestierschutzgesetz ablehnt, müssen die EU-Richtlinien von Beamten für
jedes einzelne Bundesland extra in komplizierten Landesgesetzen umgesetzt
werden. Das bedeutet einen 9-fachen Zeit- und Arbeitsaufwand!
Unterlassungen gegen die Pflichten aus dem
Gemeinschaftsrecht
Dazu teilt die EU-Kommission dem Tierschutz-DV mit, es sei
"unerheblich, welche Behörde des betreffenden Mitgliedstaats - auf
zentraler, regionaler oder lokaler Ebene - für die Vertragsverletzung
verantwortlich ist." "Eine Vertragsverletzung liegt dann vor, wenn
ein Mitgliedstaat durch ein Tun oder Unterlassen gegen die Pflichten aus dem
Gemeinschaftsrecht verstößt."
Während des Verfahrens leiden die Tiere weiter
Die Kommission wird die Beschwerde des Tierschutz-DV prüfen
und die Zuwiderhandlungen entweder über eigene Befugnisse abstellen oder den
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anrufen. Durchschnittlich
vergehen zwei Jahre, bis dieser über die Klage der Kommission entscheidet.
Bei lebendigem Leib faulen die Glieder ab
Es ist unerträglich, dass - solange das
EU-Vertragsverletzungsverfahren läuft - in den Österreichischen
Tierfabriken weiter den Tieren bei lebendigem Leib die Glieder abfaulen und in
den Schlachthäusern die Tiere bei vollem Bewusstsein zu Fleisch verarbeitet
werden. Die EU-Kommission fordert dazu auf, "sich vor und zugleich mit
der Erhebung einer Beschwerde bei der Kommission an die nationalen
Verwaltungs- und Gerichtsinstanzen zu wenden."
Im Schlachthaus zu Tode gequält
Der Tierschutz hat Anzeigen wegen Tierquälerei gegen
Tierhalter und Schlachthäuser erstattet. Es kam zu Gerichtsverhandlungen, die
Anzeige wegen des dringenden Verdachtes auf Tierquälerei gegen alle Schlachthäuser
in Österreich wurde von der Staatsanwaltschaft Linz jedoch niedergelegt.
Landwirtschaftsminister über Tierquälereien
informiert
Bei der Eröffnung des TAIEX-Seminars "Qualitätssicherung
in der Schweineproduktion im Hinblick auf die EU-Erweiterung", am
3.9.2002 in Wels wurde Landwirtschaftsminister Molterer von
Tierschutz-Dachverbandspräsident Dr. Landa persönlich über die Missstände
informiert.
Molterer verleugnet Missstände
Anstatt dafür zu sorgen, dass die Tierquälereien sofort
abgestellt werden hat der ÖVP-Minister - am 16.10.2002 in Linz bei einer
Wahlveranstaltung auf der Landstraße erneut auf die Tierquälereien
angesprochen - öffentlich behauptet: "In Österreich gibt es
keine Tierfabriken!" Diese anmaßende Ignoranz und Realitätsverleugnung
ist die Ursache dafür, dass in den Tierfabriken weiter empfindsame Lebewesen
zu Tode gequält werden.
Laut Beschwerde des Tierschutz-Dachverbandes verstoßen die Zustände in den
Schlachtbetrieben und bei der Nutztierhaltung gegen mehrere Richtlinien der
EU-Kommission über Mindestanforderungen für den Schutz verschiedener
Nutztiere:
Insbesondere nicht vereinbar sind die Tierquälereien in der
Nutztierhaltung in Österreich mit der Richtlinie 98/58/EG des
Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere
(Amtsblatt nr. L221 vom 08/08/1998 S. 0023 - 0027)
"Artikel 3 Die Mitgliedstaaten treffen Vorkehrungen dahin gehend,
dass der Eigentümer oder Halter alle geeigneten Maßnahmen trifft, um das
Wohlergehen seiner Tiere zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass den
Tieren keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt
werden."
Bezüglich der Situation der Schlachttiere in Österreich
wird die Richtlinie 93/119/EG des Rates vom 22. Dezember 1993 über den
Schutz der Tiere zum Zeitpunkt des Schlachtens oder Tötens gröblichst
missachtet, wonach das Betäuben und Entbluten so zu erfolgen hat, dass
Schmerzen, Leiden bzw. Aufregung zu vermeiden sind.
Immer wieder wachen in Österreich Tiere während des Schlachtvorganges aus
der Betäubung auf oder wurden erst gar nicht entsprechend dieser
EU-Richtlinie betäubt.
Folgende Bild- und Video-Dokumentationen wurden der EU-Kommision zur Verfügung
gestellt:
Im Februar 2001 konnte aufgedeckt werden, wie
unter "Bauernhofgarantie" Tiere in einer Tierfabrik zu
Tode gequält wurden: www.tierschutz.cc/bilder/fleischskandal/bauernhofgarantie.html
Einige Monate später wurden bei einer weiteren
Recherche erneut schwere Tierquälereien dokumentiert: www.tierschutz.cc/bilder/tierhaltung/oberoesterreich.html
Hier ist zu sehen wie den Tieren
bei lebendigem Leib die Glieder abfaulten.
Bilddokumente aus dem Schweinemast-KZ nach dem
Gerichtsurteil: Jän/Feb 2002 http://www.tierschutz.cc/bilder/schweine/qual.html
Bilder vom August 2002 http://www.tierschutz.cc/bilder/schweine/august/2002.html
Ausführliche Berichte über diese Tierfabrik aus den
letzten 2 Jahren finden sich auf: http://www.tierschutz.cc Dachverband,
Aussendungen und Zeitungsberichte
Bilder zur Schlachthausdokumentation http://www.tierschutz.cc/bilder/rinderschlachtung.html
Video Schlachthausdokumentation: Hier ist
zu sehen wie die Tiere, an einem Bein am Fließband
hängend, bei vollem Bewusstsein zu Fleisch verarbeitet
werden http://www.tierschutz.cc/tiu/index-video.html
ANHANG:
Stellungnahme des
Landwirtschaftsministeriums
Zu dem Ansuchen um ein
EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der Missstände in der
Nutztierhaltung und bei der Schlachtung hat die
Parlamentsdirektion beim Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft eine Stellungnahme angefordert und dem
Tierschutz-Dachverband übermittelt:
42010.0040/9-RL.1/2002
Wien, 2002 11 12
Herrn
Präsidenten
Dr.
Friedrich Landa
Betrifft:
Ihre e-Mail vom 2. September 2002 betreffend Beschwerde
an die Europäische Kommission wegen Vertragsverletzung durch
die Republik Österreich
Sehr geehrter Herr Präsident! Zu Ihrer e-Mail vom 2. September 2002 teile ich mit, dass die von der Parlamentsdirektion angeforderte Stellungnahme des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft nun vorliegt. Darin wird festgestellt: „Die Richtlinie 98/58/EG über den
Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere wurde von allen
Bundesländern mit Ausnahme des Burgenlandes umgesetzt. Aus
dem Burgenland liegt ein Entwurf für eine Novellierung der
Tierschutzverordnung vor, sodass auch dort in absehbarer
Zeit die rechtliche Umsetzung der genannten Richtlinie
erfolgt sein wird. Wegen dieser nicht rechtzeitigen
Umsetzung im Burgenland hat die Europäische Kommission im
Februar 2002 beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die
Republik Österreich eingereicht. Die Richtlinie 93/119/EG über den Schutz
von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung wurde
nach ho. Wissenstand von allen Bundesländern in Landesrecht
umgesetzt. Die Vorwürfe von Dr. Landa zielen bei diesem
Bereich insbesondere auf Mängel bei der Betäubung von
Rindern. Als BSE-Vorsorgemaßnahme wurden im Rahmen der Betäubung
Methoden verboten, die ein gewisses Risiko der Verbreitung
von Gehirn- oder Rückenmarksubstanz mit sich bringen. Durch
diesen vorsorgenden Verbraucherschutz ist die Betäubung
tatsächlich schwieriger durchzuführen. Bei einzelnen
Tieren und nicht völlig exakt gesetztem Bolzenschuss können
daher Probleme gegeben sein. Diese sind jedoch keineswegs Österreich-spezifisch
und der Europäischen Kommission sehr wohl bekannt. Die Tierschutzbestimmungen werden in
allen Bundesländern kontrolliert und die Ergebnisse sind
gemäß Entscheidung der Kommission 200/50/EG über
Mindestanforderungen an die Kontrolle von Betrieben, in
denen landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, regelmäßig
vorzulegen. Es ist daher zurückzuweisen, wenn
generalisierend behauptet wird, in Österreich würden die
gesetzlichen Anforderungen von den Betrieben nicht
eingehalten und von den Behörden nicht kontrolliert.“ Im Hinblick auf diese Stellungnahme des
zuständigen Bundesministeriums weise ich noch darauf hin,
dass gemäß des Art. 23d Abs. 5 Bundesverfassungsgesetz,
die Länder verpflichtet sind, Maßnahmen zu treffen, die in
ihrem selbständigen Wirkungsbereich zur Durchführung von
Rechtsakten im Rahmen der europäischen Integration
erforderlich werden. Kommt ein Land dieser Verpflichtung
nicht rechtzeitig nach und wird dies von einem Gericht im
Rahmen der Europäischen Union gegenüber Österreich
festgestellt, so geht die Zuständigkeit zu solchen Maßnahmen,
insbesondere zur Erlassung der notwendigen Gesetze, auf den
Bund über. Wie aus der Stellungnahme hervorgeht,
liegt jedoch aus dem Burgenland bereits ein Entwurf für
eine Novellierung der Tierschutzverordnung vor, sodass nicht
damit zu rechnen ist, dass die Zuständigkeit zur Erlassung
eines Bundesgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie auf den
Bund übergeht. Mit freundlichen Grüßen |
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