EU-Kommission, Parlamentsdirektion und Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft zu
    EU-Vertragsverletzungsverfahren Nutztierhaltung und Schlachtung
     
    Landwirtschaftsministerium bestätigt Probleme beim Schlachten
    und gibt zu, dass bei Schlachttieren aufgrund von BSE-Vorsorgemaßnahmen beim Bolzenschuss "die Betäubung tatsächlich schwieriger durchzuführen" ist. Anstatt dafür zu sorgen, dass die Missstände behoben werden, versucht das Landwirtschaftsministerium die Tierquälereien damit zu rechtfertigen, dass es auch in anderen Ländern zu diesen Problemen kommt: "Diese sind jedoch keineswegs Österreich-spezifisch..." (siehe Anhang)
     
    EU-KOMMISSION prüft Beschwerde
    Das Generalsekretariat der EUROPÄISCHEN KOMMISSION hat dem Tierschutz-Dachverband mitgeteilt, dass die Beschwerde wegen der Missstände in der Nutztierhaltung und bei der Schlachtung von den Dienststellen der Kommission auf der Grundlage des einschlägigen Gemeinschaftsrechtes unter dem Aktenzeichen 2002/5136, SG(2002) A/9192/2 geprüft und der "Dachverband der oö Tierschutzorganisationen" vom Ergebnis dieser Prüfung und vom Ablauf eines etwaigen Vertragsverletzungsverfahrens unmittelbar unterrichtet wird.
     
    Missstände in der Nutztierhaltung und bei der Schlachtung
    Die EU-KOMMISSION hat dem Tierschutz-DV freigestellt, zwischen einer vertraulichen und einer nicht vertraulichen Behandlung der Beschwerde wegen der Missstände in der Nutztierhaltung und bei der Schlachtung zu wählen. Der Tierschutz hat die Kommissionsdienststellen ermächtigt, bei Kontakten mit den Behörden der Republik Österreich die Identität des Beschwerdeführers zu offenbaren.
     
    Statt bundeseinheitlichem Tierschutzgesetz: 9-facher Aufwand
    Die Republik Österreich wäre "für die fristgemäße, gemeinschaftskonforme Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in innerstaatliches Recht und für dessen ordnungsgemäße Anwendung verantwortlich." Da es in Österreich kein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz gibt, weil die ÖVP ein Bundestierschutzgesetz ablehnt, müssen die EU-Richtlinien von Beamten für jedes einzelne Bundesland extra in komplizierten Landesgesetzen umgesetzt werden. Das bedeutet einen 9-fachen Zeit- und Arbeitsaufwand! 
     
    Unterlassungen gegen die Pflichten aus dem Gemeinschaftsrecht
    Dazu teilt die EU-Kommission dem Tierschutz-DV mit, es sei "unerheblich, welche Behörde des betreffenden Mitgliedstaats - auf zentraler, regionaler oder lokaler Ebene - für die Vertragsverletzung verantwortlich ist." "Eine Vertragsverletzung liegt dann vor, wenn ein Mitgliedstaat durch ein Tun oder Unterlassen gegen die Pflichten aus dem Gemeinschaftsrecht verstößt."
     
    Während des Verfahrens leiden die Tiere weiter
    Die Kommission wird die Beschwerde des Tierschutz-DV prüfen und die Zuwiderhandlungen entweder über eigene Befugnisse abstellen oder den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anrufen. Durchschnittlich vergehen zwei Jahre, bis dieser über die Klage der Kommission entscheidet.
     
    Bei lebendigem Leib faulen die Glieder ab
    Es ist unerträglich, dass - solange das EU-Vertragsverletzungsverfahren läuft - in den Österreichischen Tierfabriken weiter den Tieren bei lebendigem Leib die Glieder abfaulen und in den Schlachthäusern die Tiere bei vollem Bewusstsein zu Fleisch verarbeitet werden. Die EU-Kommission fordert dazu auf, "sich vor und zugleich mit der Erhebung einer Beschwerde bei der Kommission an die nationalen Verwaltungs- und Gerichtsinstanzen zu wenden."
     
    Im Schlachthaus zu Tode gequält
    Der Tierschutz hat Anzeigen wegen Tierquälerei gegen Tierhalter und Schlachthäuser erstattet. Es kam zu Gerichtsverhandlungen, die Anzeige wegen des dringenden Verdachtes auf Tierquälerei gegen alle Schlachthäuser in Österreich wurde von der Staatsanwaltschaft Linz jedoch niedergelegt.
     
    Landwirtschaftsminister über Tierquälereien informiert
    Bei der Eröffnung des TAIEX-Seminars "Qualitätssicherung in der Schweineproduktion im Hinblick auf die EU-Erweiterung", am 3.9.2002 in Wels wurde Landwirtschaftsminister Molterer von Tierschutz-Dachverbandspräsident Dr. Landa persönlich über die Missstände informiert.
     
    Molterer verleugnet Missstände
    Anstatt dafür zu sorgen, dass die Tierquälereien sofort abgestellt werden hat der ÖVP-Minister - am 16.10.2002 in Linz bei einer Wahlveranstaltung auf der Landstraße erneut auf die Tierquälereien angesprochen - öffentlich behauptet: "In Österreich gibt es keine Tierfabriken!" Diese anmaßende Ignoranz und Realitätsverleugnung ist die Ursache dafür, dass in den Tierfabriken weiter empfindsame Lebewesen zu Tode gequält werden.
     
    Laut Beschwerde des Tierschutz-Dachverbandes verstoßen die Zustände in den Schlachtbetrieben und bei der Nutztierhaltung gegen mehrere Richtlinien der EU-Kommission über Mindestanforderungen für den Schutz verschiedener Nutztiere:
    Insbesondere nicht vereinbar sind die Tierquälereien in der Nutztierhaltung in Österreich mit der Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (Amtsblatt nr. L221 vom 08/08/1998 S. 0023 - 0027)
    "Artikel 3  Die Mitgliedstaaten treffen Vorkehrungen dahin gehend, dass der Eigentümer oder Halter alle geeigneten Maßnahmen trifft, um das Wohlergehen seiner Tiere zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass den Tieren keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden."
     
    Bezüglich der Situation der Schlachttiere in Österreich wird die Richtlinie 93/119/EG des Rates vom 22. Dezember 1993 über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt des Schlachtens oder Tötens gröblichst missachtet, wonach das Betäuben und Entbluten so zu erfolgen hat, dass Schmerzen, Leiden bzw. Aufregung zu vermeiden sind.
    Immer wieder wachen in Österreich Tiere während des Schlachtvorganges aus der Betäubung auf oder wurden erst gar nicht entsprechend dieser EU-Richtlinie betäubt.
     
    Folgende Bild- und Video-Dokumentationen wurden der EU-Kommision zur Verfügung gestellt:
    Im Februar 2001 konnte aufgedeckt werden, wie unter "Bauernhofgarantie" Tiere in einer Tierfabrik zu Tode gequält wurden: www.tierschutz.cc/bilder/fleischskandal/bauernhofgarantie.html
    Einige Monate später wurden bei einer weiteren Recherche erneut schwere Tierquälereien dokumentiert: www.tierschutz.cc/bilder/tierhaltung/oberoesterreich.html 
    Hier ist zu sehen wie den Tieren bei lebendigem Leib die Glieder abfaulten. 
    Bilddokumente aus dem Schweinemast-KZ nach dem Gerichtsurteil: Jän/Feb 2002 http://www.tierschutz.cc/bilder/schweine/qual.html
    Bilder vom August 2002  http://www.tierschutz.cc/bilder/schweine/august/2002.html
    Ausführliche Berichte über diese Tierfabrik aus den letzten 2 Jahren finden sich auf: http://www.tierschutz.cc Dachverband, Aussendungen und Zeitungsberichte
    Bilder zur Schlachthausdokumentation http://www.tierschutz.cc/bilder/rinderschlachtung.html
    Video Schlachthausdokumentation: Hier ist zu sehen wie die Tiere, an einem Bein am Fließband hängend, bei vollem Bewusstsein zu Fleisch verarbeitet werden http://www.tierschutz.cc/tiu/index-video.html 
     
    ANHANG:
     
    Stellungnahme des Landwirtschaftsministeriums
    Zu dem Ansuchen um ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der Missstände in der Nutztierhaltung und bei der Schlachtung hat die Parlamentsdirektion beim Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft eine Stellungnahme angefordert und dem Tierschutz-Dachverband übermittelt:
     
    42010.0040/9-RL.1/2002           Wien, 2002 11 12
     
     
    Herrn
    Präsidenten
    Dr. Friedrich Landa
     
    Betrifft: Ihre e-Mail vom 2. September 2002 betreffend Beschwerde an die Europäische Kommission wegen Vertragsverletzung durch die Republik Österreich

    Sehr geehrter Herr Präsident!  

    Zu Ihrer e-Mail vom 2. September 2002 teile ich mit, dass die von der Parlamentsdirektion angeforderte Stellungnahme des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft nun vorliegt. 

    Darin wird festgestellt:  

    „Die Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere wurde von allen Bundesländern mit Ausnahme des Burgenlandes umgesetzt. Aus dem Burgenland liegt ein Entwurf für eine Novellierung der Tierschutzverordnung vor, sodass auch dort in absehbarer Zeit die rechtliche Umsetzung der genannten Richtlinie erfolgt sein wird. Wegen dieser nicht rechtzeitigen Umsetzung im Burgenland hat die Europäische Kommission im Februar 2002 beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Republik Österreich eingereicht.  

    Die Richtlinie 93/119/EG über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung wurde nach ho. Wissenstand von allen Bundesländern in Landesrecht umgesetzt. Die Vorwürfe von Dr. Landa zielen bei diesem Bereich insbesondere auf Mängel bei der Betäubung von Rindern. Als BSE-Vorsorgemaßnahme wurden im Rahmen der Betäubung Methoden verboten, die ein gewisses Risiko der Verbreitung von Gehirn- oder Rückenmarksubstanz mit sich bringen. Durch diesen vorsorgenden Verbraucherschutz ist die Betäubung tatsächlich schwieriger durchzuführen. Bei einzelnen Tieren und nicht völlig exakt gesetztem Bolzenschuss können daher Probleme gegeben sein. Diese sind jedoch keineswegs Österreich-spezifisch und der Europäischen Kommission sehr wohl bekannt.  

    Die Tierschutzbestimmungen werden in allen Bundesländern kontrolliert und die Ergebnisse sind gemäß Entscheidung der Kommission 200/50/EG über Mindestanforderungen an die Kontrolle von Betrieben, in denen landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, regelmäßig vorzulegen. Es ist daher zurückzuweisen, wenn generalisierend behauptet wird, in Österreich würden die gesetzlichen Anforderungen von den Betrieben nicht eingehalten und von den Behörden nicht kontrolliert.“  

    Im Hinblick auf diese Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums weise ich noch darauf hin, dass gemäß des Art. 23d Abs. 5 Bundesverfassungsgesetz, die Länder verpflichtet sind, Maßnahmen zu treffen, die in ihrem selbständigen Wirkungsbereich zur Durchführung von Rechtsakten im Rahmen der europäischen Integration erforderlich werden. Kommt ein Land dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach und wird dies von einem Gericht im Rahmen der Europäischen Union gegenüber Österreich festgestellt, so geht die Zuständigkeit zu solchen Maßnahmen, insbesondere zur Erlassung der notwendigen Gesetze, auf den Bund über.  

    Wie aus der Stellungnahme hervorgeht, liegt jedoch aus dem Burgenland bereits ein Entwurf für eine Novellierung der Tierschutzverordnung vor, sodass nicht damit zu rechnen ist, dass die Zuständigkeit zur Erlassung eines Bundesgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie auf den Bund übergeht.  

    Mit freundlichen Grüßen 


    zurück

    Nach oben