Bundeskanzleramt zu Tierschutz-Missständen

    Die Büros von Bundeskanzler Schüssel und Sozialminister Haupt haben nun auch zum
    EU-Vertragsverletzungsverfahren Nutztierhaltung und Schlachtung
    Stellung genommen, nachdem sich bereits EU-Kommission, Parlamentsdirektion und Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft der Angelegenheit angenommen haben.
     
    Stellungnahme Bundeskanzleramt
    In Zusammenhang mit der Beschwerde des Tierschutz-Dachverbandes bei der EU-Kommission über die unerträglichen Tierquälereien in Nutztierhaltung und bei der Schlachtung in Österreich heißt es in dem Schreiben des Bundeskanzleramtes:
    "Der Herr Bundeskanzler und sein Team bekennen sich mit Nachdruck zu einem österreichweit einheitlich geregelten Tierschutz im Rahmen eines Bundestierschutzgesetzes, welches in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Als weitere Maßnahme ist die Verankerung des Tierschutzes in der österreichischen Bundesverfassung vorgesehen. Die detaillierte Ausgestaltung des Konzepts soll im Rahmen einer Enquete mit Vertretern der Bundesländer, mit den Sozialpartnern und mit Tierschutzexperten erfolgen. In diesem Rahmen soll insbesondere auch die Frage der Errichtung einer Tieranwaltschaft behandelt werden."
     
    Das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen
    hat die Ämter der Landesregierungen von der Beschwerde des Tierschutz-Dachverbandes an die Europäische Kommission über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt des Schlachtens in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme ersucht. Das vom Schlachthaustierarzt  Mag. Haupt geleitete Bundesministerium gibt in einem Schreiben an den TS-DV auch den "Hauptgrund" dafür an, dass in den Schlachthäusern die Tiere bei vollem Bewusstsein zu Fleisch verarbeitet werden:
    "Bezugnehmend auf die in mehreren Bundesländern festgestellten Defizite beim Vollzug der Tierschutzbestimmungen im Rahmen der Schlachtung ist die Tatsache, dass diese Tierschutzbestimmungen nicht in die beiden Artikel 15a Bundesverfassungsgesetz-Vereinbarungen aufgenommen wurden... Herr Bundesminister Mag. Haupt ist bestrebt, dass ein Beitritt des Bundes zu diesen beiden Vereinbarungen zur besseren Koordination der unterschiedlichen Kompetenzen, in denen Tierschutz von Bedeutung ist, und zur Verbesserung des Tierschutzes im Allgemeinen ehestens vollzogen wird."
     
    Beschwerde bei EU-Kommission zeigt Wirkung
    Das Ersuchen des Tierschutzes um ein EU-Vertragsverletzungsverfahren hat bei den ö. Behörden schon Wirkung gezeigt, noch bevor der Republik Österreich der Prozess gemacht wurde.
    So hat sich Hofrat Dr. Hindinger von der Polizeiabteilung, im Land Oberösterreich für die Tierschutzgesetze zuständig, über die Vorgehensweise des Tierschutz-DV empört und damit gedroht, dass die oö. Tierschutzorganisationen keine Unterstützung vom Land OÖ bekommen, wenn es ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz gibt.
    Bei der letzten DV-Sitzung wurde beschlossen, dass sich die Tierschutzorganisationen durch die Behörde nicht einschüchtern und erpressen lassen, und weiter gemeinsam gegen alle Tierquälereien im Lande kämpfen.
     
    Alle vermeidbaren Tierquälereien gehören unterbunden
    Es ist höchste Zeit, dass die Politik die Forderungen des Tierschutzes nach
        1) Bundeseinheitlichem Tierschutzgesetz
        2) Verankerung des Tierschutzes in der Bundeserfassung
        3) Einrichtung einer Tieranwaltschaft 
    endlich umzusetzen bereit ist. Dadurch müssen alle vermeidbaren Tierquälereien gesetzlich verboten werden. Das hat selbstverständlich auch für die "Nutz"tiere zu gelten!
     
    Tierschutzgesetze müssen unabhängig kontrolliert werden
    Aber um die Missstände in der Nutztierhaltung und bei der Schlachtung zu beseitigen, bedarf es vor allem auch einer von der Fleischindustrie unabhängigen Kontrolle! Auf Tierärzte, die von der Fleischindustrie bezahlt werden, ist kein Verlass! Wenn Tierärzte im Sinne des Tierschutzes kontrolliert haben, wurden sie vom Schlachthausbetreiber entlassen oder "strafversetzt".
     
    Kontrollen durch Tierschutzorganisationen oder EU-Behörden
    Der Tierschutz fordert, dass - ähnlich wie bei der Eierkontrolle durch die "Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung" - auch Tierfabriken und Schlachthäuser durch die Tierschutzorganisationen kontrolliert werden. Sollte es nicht möglich sein, durch Einbeziehung der TS-Organisationen in die Kontrolle, im eigenen Land dafür zu sorgen, dass die Missstände beseitigt werden, muss die EU-Kommission weiter bemüht werden.
     
    Verbot AMA-Gütesiegel 
    Als nächsten Schritt wird der Tierschutz die EU-Kommission ersuchen, ein Verbot des AMA-Gütesiegels einzuleiten, weil durch die AMA-Werbung seit Jahren systematische Konsumententäuschung betrieben und in der Bevölkerung der falsche Eindruck erweckt wurde, dass das AMA-Gütesiegel für artgerechte Tierhaltung steht.
     
    In Zusammenarbeit alle Tierquälereien abstellen
    Der Tiertschutz ist bereit, mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten. Nur mit Hilfe von unabhängigen Kontrollen - entweder durch die ö. Tierschutzorganisationen oder durch die EU-Behörden - können die Misshandlungen in Tierhaltungen und  Schlachthöfen abgestellt werden!
     
    Dr. Fri.Landa Tierschutz-Dachverbandspräsident  0043 6643434366 www.tierschutz.cc
     
    Das Landwirtschaftsministerium hat die Probleme beim Schlachten bestätigt
    und zugegeben, dass bei Schlachttieren aufgrund von BSE-Vorsorgemaßnahmen beim Bolzenschuss "die Betäubung tatsächlich schwieriger durchzuführen" ist. Anstatt dafür zu sorgen, dass die Missstände behoben werden, versucht das Landwirtschaftsministerium die Tierquälereien damit zu rechtfertigen, dass es auch in anderen Ländern zu diesen Problemen kommt: "Diese sind...keineswegs Österreich-spezifisch..."
     
    Landwirtschaftsminister über Tierquälereien informiert
    Bei der Eröffnung des TAIEX-Seminars "Qualitätssicherung in der Schweineproduktion im Hinblick auf die EU-Erweiterung", am 3.9.2002 in Wels wurde Landwirtschaftsminister Molterer von Tierschutz-Dachverbandspräsident Dr. Landa persönlich über die Missstände informiert.
     
    Molterer verleugnet Missstände
    Anstatt dafür zu sorgen, dass die Tierquälereien sofort abgestellt werden hat der ÖVP-Minister - am 16.10.2002 in Linz bei einer Wahlveranstaltung auf der Landstraße erneut auf die Tierquälereien angesprochen - öffentlich behauptet: "In Österreich gibt es keine Tierfabriken!"
     
    Laut Beschwerde des Tierschutz-Dachverbandes verstoßen die Zustände in den Schlachtbetrieben und bei der Nutztierhaltung gegen mehrere Richtlinien der EU-Kommission über Mindestanforderungen für den Schutz verschiedener Nutztiere:
    Insbesondere nicht vereinbar sind die Tierquälereien in der Nutztierhaltung in Österreich mit der Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (Amtsblatt nr. L221 vom 08/08/1998 S. 0023 - 0027)
    "Artikel 3  Die Mitgliedstaaten treffen Vorkehrungen dahin gehend, dass der Eigentümer oder Halter alle geeigneten Maßnahmen trifft, um das Wohlergehen seiner Tiere zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass den Tieren keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden."
     
    Bezüglich der Situation der Schlachttiere in Österreich wird die Richtlinie 93/119/EG des Rates vom 22. Dezember 1993 über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt des Schlachtens oder Tötens gröblichst missachtet, wonach das Betäuben und Entbluten so zu erfolgen hat, dass Schmerzen, Leiden bzw. Aufregung zu vermeiden sind.
    Immer wieder wachen in Österreich Tiere während des Schlachtvorganges aus der Betäubung auf oder wurden erst gar nicht entsprechend dieser EU-Richtlinie betäubt.
     
    Folgende Bild- und Video-Dokumentationen wurden der EU-Kommision zur Verfügung gestellt:
    Im Februar 2001 konnte aufgedeckt werden, wie unter "Bauernhofgarantie" Tiere in einer Tierfabrik zu Tode gequält wurden: www.tierschutz.cc/bilder/fleischskandal/bauernhofgarantie.html
    Einige Monate später wurden bei einer weiteren Recherche erneut schwere Tierquälereien dokumentiert: www.tierschutz.cc/bilder/tierhaltung/oberoesterreich.html 
    Hier ist zu sehen wie den Tieren bei lebendigem Leib die Glieder abfaulten. 
    Bilddokumente aus dem Schweinemast-KZ nach dem Gerichtsurteil: Jän/Feb 2002 http://www.tierschutz.cc/bilder/schweine/qual.html
    Bilder vom August 2002  http://www.tierschutz.cc/bilder/schweine/august/2002.html
    Ausführliche Berichte über diese Tierfabrik aus den letzten 2 Jahren finden sich auf: http://www.tierschutz.cc Dachverband, Aussendungen und Zeitungsberichte
    Bilder zur Schlachthausdokumentation http://www.tierschutz.cc/bilder/rinderschlachtung.html
    Video Schlachthausdokumentation: Hier ist zu sehen wie die Tiere, an einem Bein am Fließband hängend, bei vollem Bewusstsein zu Fleisch verarbeitet werden http://www.tierschutz.cc/tiu/index-video.html 

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