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Die Büros von
Bundeskanzler Schüssel und Sozialminister Haupt haben nun auch
zum
EU-Vertragsverletzungsverfahren Nutztierhaltung und Schlachtung Stellung genommen, nachdem sich bereits EU-Kommission, Parlamentsdirektion und Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft der Angelegenheit angenommen haben.
Stellungnahme
Bundeskanzleramt
In Zusammenhang mit der Beschwerde des Tierschutz-Dachverbandes bei der EU-Kommission über die unerträglichen Tierquälereien in Nutztierhaltung und bei der Schlachtung in Österreich heißt es in dem Schreiben des Bundeskanzleramtes:
"Der
Herr Bundeskanzler und sein Team bekennen sich mit Nachdruck zu einem österreichweit
einheitlich geregelten Tierschutz im Rahmen eines Bundestierschutzgesetzes,
welches in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Als weitere
Maßnahme ist die Verankerung des Tierschutzes in der österreichischen
Bundesverfassung vorgesehen. Die detaillierte Ausgestaltung des
Konzepts soll im Rahmen einer Enquete mit Vertretern der Bundesländer, mit
den Sozialpartnern und mit Tierschutzexperten erfolgen. In diesem Rahmen soll
insbesondere auch die Frage der Errichtung einer Tieranwaltschaft
behandelt werden."
Das Bundesministerium für
Soziale Sicherheit und Generationen
hat die Ämter der Landesregierungen von
der Beschwerde des Tierschutz-Dachverbandes an die Europäische Kommission über
den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt des Schlachtens in Kenntnis gesetzt und um
Stellungnahme ersucht. Das vom Schlachthaustierarzt Mag. Haupt geleitete
Bundesministerium gibt in einem Schreiben an den TS-DV auch den
"Hauptgrund" dafür an, dass in den Schlachthäusern die Tiere bei
vollem Bewusstsein zu Fleisch verarbeitet werden:
"Bezugnehmend auf die in
mehreren Bundesländern festgestellten Defizite beim Vollzug der
Tierschutzbestimmungen im Rahmen der Schlachtung ist die Tatsache,
dass diese Tierschutzbestimmungen nicht in die beiden Artikel 15a
Bundesverfassungsgesetz-Vereinbarungen aufgenommen wurden... Herr
Bundesminister Mag. Haupt ist bestrebt, dass ein Beitritt des Bundes zu diesen
beiden Vereinbarungen zur besseren Koordination der unterschiedlichen
Kompetenzen, in denen Tierschutz von Bedeutung ist, und zur Verbesserung des
Tierschutzes im Allgemeinen ehestens vollzogen wird."
Beschwerde bei EU-Kommission zeigt Wirkung
Das Ersuchen des Tierschutzes um ein EU-Vertragsverletzungsverfahren hat bei
den ö. Behörden schon Wirkung gezeigt, noch bevor der Republik Österreich
der Prozess gemacht wurde.
So hat sich Hofrat Dr. Hindinger von der Polizeiabteilung, im Land Oberösterreich
für die Tierschutzgesetze zuständig, über die Vorgehensweise des
Tierschutz-DV empört und damit gedroht, dass die oö.
Tierschutzorganisationen keine Unterstützung vom Land OÖ bekommen, wenn es
ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz gibt.
Bei der letzten DV-Sitzung wurde beschlossen, dass sich die
Tierschutzorganisationen durch die Behörde nicht einschüchtern und erpressen
lassen, und weiter gemeinsam gegen alle Tierquälereien im Lande kämpfen.
Alle vermeidbaren Tierquälereien gehören unterbunden
Es ist höchste Zeit, dass die Politik die Forderungen des Tierschutzes nach
1) Bundeseinheitlichem Tierschutzgesetz
2) Verankerung des Tierschutzes in der
Bundeserfassung
3) Einrichtung einer Tieranwaltschaft
endlich umzusetzen bereit ist. Dadurch müssen alle vermeidbaren Tierquälereien
gesetzlich verboten werden. Das hat selbstverständlich auch für die
"Nutz"tiere zu gelten!
Tierschutzgesetze müssen unabhängig kontrolliert werden
Aber um die Missstände in der Nutztierhaltung und bei der Schlachtung zu
beseitigen, bedarf es vor allem auch einer von der Fleischindustrie unabhängigen
Kontrolle! Auf Tierärzte, die von der Fleischindustrie bezahlt werden, ist
kein Verlass! Wenn Tierärzte im Sinne des Tierschutzes kontrolliert haben,
wurden sie vom Schlachthausbetreiber entlassen oder
"strafversetzt".
Kontrollen durch Tierschutzorganisationen oder
EU-Behörden
Der Tierschutz fordert, dass - ähnlich wie bei der Eierkontrolle durch die
"Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung" - auch
Tierfabriken und Schlachthäuser durch die Tierschutzorganisationen
kontrolliert werden. Sollte es nicht möglich sein, durch Einbeziehung der
TS-Organisationen in die Kontrolle, im eigenen Land dafür zu sorgen, dass die
Missstände beseitigt werden, muss die EU-Kommission weiter bemüht werden.
Verbot AMA-Gütesiegel
Als nächsten Schritt wird der Tierschutz die EU-Kommission ersuchen, ein
Verbot des AMA-Gütesiegels einzuleiten, weil durch die AMA-Werbung seit
Jahren systematische Konsumententäuschung betrieben und in der Bevölkerung
der falsche Eindruck erweckt wurde, dass das AMA-Gütesiegel für artgerechte
Tierhaltung steht.
In Zusammenarbeit alle Tierquälereien abstellen
Der Tiertschutz ist bereit, mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten.
Nur mit Hilfe von unabhängigen Kontrollen - entweder durch die ö.
Tierschutzorganisationen oder durch die EU-Behörden - können die
Misshandlungen in Tierhaltungen und Schlachthöfen abgestellt werden!
Dr. Fri.Landa Tierschutz-Dachverbandspräsident 0043 6643434366 www.tierschutz.cc
Das Landwirtschaftsministerium hat
die Probleme beim Schlachten bestätigt
und zugegeben, dass bei Schlachttieren
aufgrund von BSE-Vorsorgemaßnahmen beim Bolzenschuss "die Betäubung
tatsächlich schwieriger durchzuführen" ist. Anstatt dafür zu sorgen,
dass die Missstände behoben werden, versucht das
Landwirtschaftsministerium die Tierquälereien damit zu rechtfertigen, dass
es auch in anderen Ländern zu diesen Problemen kommt: "Diese
sind...keineswegs Österreich-spezifisch..."
Landwirtschaftsminister über
Tierquälereien informiert
Bei der Eröffnung des TAIEX-Seminars
"Qualitätssicherung in der Schweineproduktion im Hinblick auf die
EU-Erweiterung", am 3.9.2002 in Wels wurde Landwirtschaftsminister
Molterer von Tierschutz-Dachverbandspräsident Dr. Landa persönlich über
die Missstände informiert.
Molterer verleugnet Missstände
Anstatt dafür zu sorgen, dass die Tierquälereien
sofort abgestellt werden hat der ÖVP-Minister - am 16.10.2002 in Linz bei
einer Wahlveranstaltung auf der Landstraße erneut auf die Tierquälereien
angesprochen - öffentlich behauptet: "In Österreich
gibt es keine Tierfabriken!"
Laut Beschwerde des
Tierschutz-Dachverbandes verstoßen die Zustände in den
Schlachtbetrieben und bei der Nutztierhaltung gegen mehrere Richtlinien
der EU-Kommission über Mindestanforderungen für den Schutz
verschiedener Nutztiere:
Insbesondere nicht vereinbar sind die Tierquälereien
in der Nutztierhaltung in Österreich mit der Richtlinie
98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz
landwirtschaftlicher Nutztiere (Amtsblatt nr. L221 vom 08/08/1998 S.
0023 - 0027)
"Artikel 3 Die Mitgliedstaaten
treffen Vorkehrungen dahin gehend, dass der Eigentümer oder Halter alle
geeigneten Maßnahmen trifft, um das Wohlergehen seiner Tiere zu gewährleisten
und um sicherzustellen, dass den Tieren keine unnötigen Schmerzen,
Leiden oder Schäden zugefügt werden."
Bezüglich der Situation der
Schlachttiere in Österreich wird die Richtlinie 93/119/EG des
Rates vom 22. Dezember 1993 über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt des
Schlachtens oder Tötens gröblichst missachtet, wonach das Betäuben
und Entbluten so zu erfolgen hat, dass Schmerzen, Leiden bzw. Aufregung
zu vermeiden sind.
Immer wieder wachen in Österreich Tiere während
des Schlachtvorganges aus der Betäubung auf oder wurden erst gar nicht
entsprechend dieser EU-Richtlinie betäubt.
Folgende Bild- und Video-Dokumentationen
wurden der EU-Kommision zur Verfügung gestellt:
Im Februar 2001 konnte
aufgedeckt werden, wie unter "Bauernhofgarantie"
Tiere in einer Tierfabrik zu Tode gequält wurden: www.tierschutz.cc/bilder/fleischskandal/bauernhofgarantie.html
Einige Monate später wurden bei
einer weiteren Recherche erneut schwere Tierquälereien
dokumentiert: www.tierschutz.cc/bilder/tierhaltung/oberoesterreich.html
Hier ist zu sehen wie
den Tieren bei lebendigem Leib die Glieder abfaulten.
Bilddokumente aus dem
Schweinemast-KZ nach dem Gerichtsurteil: Jän/Feb 2002 http://www.tierschutz.cc/bilder/schweine/qual.html
Bilder vom August 2002
http://www.tierschutz.cc/bilder/schweine/august/2002.html
Ausführliche Berichte über diese
Tierfabrik aus den letzten 2 Jahren finden sich auf: http://www.tierschutz.cc Dachverband,
Aussendungen und Zeitungsberichte
Bilder zur
Schlachthausdokumentation http://www.tierschutz.cc/bilder/rinderschlachtung.html
Video
Schlachthausdokumentation: Hier ist zu sehen wie
die Tiere, an einem Bein am Fließband hängend, bei
vollem Bewusstsein zu Fleisch verarbeitet werden http://www.tierschutz.cc/tiu/index-video.html
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